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Wahlanordnung für die Erneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Maur für die Amtsdauer 2022 - 2026

Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahlen für 7 Mitglieder sowie das Präsidium der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Maur findet am Sonntag, 27. März 2022, statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am Sonntag, 15. Mai 2022, durchgeführt. Für diese Wahl werden gemäss Art. 6 Abs. 1 der Kirchgemeindeordnung in Verbindung mit § 48 ff des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) Wahlzettel mit gedruckten Wahlvorschlägen verwendet, sofern nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden als Stellen zu besetzen sind. Wahlvorschläge müssen bis am 17. November 2021 an die Gemeindeverwaltung Maur, Abteilung Präsidiales, Zürichstrasse 8, 8124 Maur, eingereicht werden.

Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet sein. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Maur eigenhändig unterzeichnet sein. Anzugeben sind Namen und Vornamen sowie Geburtsdatum und Adresse. Die Unterzeichner können ihre Unterschrift nicht zurückziehen und dürfen nur einen Vorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist in der Maurmer Post vom 3. Dezember 2021 veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Formulare für Wahlvorschläge können bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde Maur sowie auf der Homepage der Gemeinde Maur (www.maur.ch/erneuerungswahlen) bezogen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihrer Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Herr Christoph Dieterle, Morfweg 7, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

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