Die Sozialbehörde besteht aus vier Mitgliedern. Das Präsidium wird von Amtes wegen durch den/die Ressortvorsteher/in Gesellschaft besetzt. Die Sozialbehörde entscheidet eigenständig über die Ausrichtung von wirtschaftlicher Sozialhilfe an hilfesuchende Einwohnerinnen und Einwohner sowie das Asylwesen. Dabei ist sie an die gesetzlichen Vorgaben sowie an die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) gebunden. Für die persönliche Sozialhilfe ist die Gemeinde Maur dem Zweckverband Soziale Dienste Bezirk Uster angeschlossen.