Schülerkontrolle Privatschülerinnen und -schüler
Die Schulverwaltung stellt sicher, dass alle in der Gemeinde Maur wohnhaften schulpflichtigen Kinder die Schule besuchen.
Die Privatschulen sind verpflichtet, die Schulpflege des Wohnortes der Schülerinnen und Schüler über die Erfüllung der Schulpflicht zu informieren. Die Schulverwaltung informiert die Eltern der Kinder, die eine Privatschule besuchen, über die Möglichkeit, die obligatorischen Lehrmittel kostenlos in den Gemeinde- und Schulbibliotheken der Gemeinde Maur zu beziehen.