Lebensmittelbetriebe
Wer Lebensmittel herstellt, verarbeitet, behandelt, lagert, transportiert, abgibt, einführt oder ausführt, muss seine Tätigkeit der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde melden. Meldepflichtig sind auch wesentliche Änderungen im Betrieb sowie die Betriebsschliessung (Einstellung des Betriebs).
Kontaktstelle
Kantonales Labor Zürich
Fehrenstrasse 15
8032 Zürich
Zuständiger Lebensmittelinspektor
Martin Strahm
martin.strahm@kl.zh.ch
info@kl.zh.ch