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Lebensmittelbetriebe

Wer Lebensmittel herstellt, verarbeitet, behandelt, lagert, transportiert, abgibt, einführt oder ausführt, muss seine Tätigkeit der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde melden. Meldepflichtig sind auch wesentliche Änderungen im Betrieb sowie die Betriebsschliessung (Einstellung des Betriebs).

Kontaktstelle

Kantonales Labor Zürich
Fehrenstrasse 15
8032 Zürich

043 244 71 00
www.klzh.ch

Zuständiger Lebensmittelinspektor
Martin Strahm
martin.strahm@kl.zh.ch
info­@kl.zh.ch

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