Lebensmittelkontrolle
Um die Konsumentinnen und Konsumenten vor gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen zu schützen, führt die Gemeinde Lebensmittelkontrollen in Restaurants, Bäckereien, Lebensmittelgeschäften, Kinderhorten, Take-Aways, Zollingerheim etc. durch. Die Lebensmittelkontrolle stellt sicher, dass die Hygienevorschriften, der Schutz vor Täuschung und andere Vorschriften des Lebensmittelgesetzes in den Lebensmittelbetrieben der Gemeinde eingehalten werden. Sie erfolgt unangemeldet durch das Lebensmittelinspektorat. In der Regel werden die Betriebe einmal oder bei Bedarf auch mehrmals jährlich kontrolliert. Zudem werden stichprobenweise verschiedenste Lebensmittel entnommen und durch das Kantonale Labor Zürich untersucht.
Fachlich ist die Gemeinde Maur der Lebensmittelkontrolle des Kantons Zürich angeschlossen, welche nach der Norm ISO 17020 zertifiziert ist.
Links
- Eidgenössisches Recht: Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung
- Eidgenössisches Recht: Hygieneverordnung
- Eidgenössisches Recht: Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel
- Bundesamt für Gesundheit
- Kantonales Labor Zürich
- Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen