Gastwirtschafts- und Alkoholverkaufspatent
Ein Gastwirtschaftspatent benötigt, wer in allgemein zugänglichen Örtlichkeiten, zu denen ein unbestimmter Personenkreis Zutritt hat, mit Erwerbsabsicht Speisen oder Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgibt.
Ein Alkoholverkaufspatent benötigt, wer an allgemein zugänglichen Orten, zu denen ein unbestimmter Personenkreis Zutritt hat, mit Erwerbsabsicht alkoholhaltige Getränke verkauft.
Das Gesuch um Erteilung eines Gastwirtschaftspatentes ist mindestens 4 Wochen vor der Eröffnung des Betriebes bei der Abteilung Tiefbau und Sicherheit einzureichen.
Das unterzeichnete Gesuch um ein Gastwirtschaftspatent ist mit den erforderlichen Beilagen an sicherheit@maur.ch zu senden. Zusätzlich ist eine Meldung beim kantonalen Labor einzureichen: Verantwortliche Person für Lebensmittelbetriebe melden / Kanton Zürich.
Weitere Informationen finden Sie im Gastgewerbegesetz sowie in der Verordnung zum Gastgewerbegesetz.