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Patent für Klein- und Mittelverkaufsbetrieb

Gesuch Klein- und Mittelverkaufspatent

Wer alkoholhaltige Getränke an den Endverbraucher verkauft, benötigt ein Klein- und Mittelverkaufspatent. Dieses wird erteilt, wenn eine einwandfreie Betriebsführung gewährleistet ist und der Patentinhaber handlungsfähig ist. Das unterzeichnete Gesuch um ein Patent für Klein- und Mittelverkaufsbetriebe ist mit den erforderlichen Beilagen an sicherheit@maur.ch zu senden. Zusätzlich ist eine Meldung beim kantonalen Labor einzureichen: Verantwortliche Person für Lebensmittelbetriebe melden / Kanton Zürich

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