Patent für Klein- und Mittelverkaufsbetrieb
Gesuch Klein- und Mittelverkaufspatent
Wer alkoholhaltige Getränke an den Endverbraucher verkauft, benötigt ein Klein- und Mittelverkaufspatent. Dieses wird erteilt, wenn eine einwandfreie Betriebsführung gewährleistet ist und der Patentinhaber handlungsfähig ist. Das unterzeichnete Gesuch um ein Patent für Klein- und Mittelverkaufsbetriebe ist mit den erforderlichen Beilagen an sicherheit@maur.ch zu senden. Zusätzlich ist eine Meldung beim kantonalen Labor einzureichen: Verantwortliche Person für Lebensmittelbetriebe melden / Kanton Zürich.