Liegenschaft bewerten
Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentum werden in regelmässigen Abständen auf Anordnung des Regierungsrates neu bewertet. Dabei werden der Vermögenssteuerwert und der Eigenmietwert der Liegenschaften ermittelt. Die Bewertung der Liegenschaften erfolgt aufgrund der Schätzungsanzeige der kantonalen Gebäudeversicherung erstellt. Bei Neubauten kann es deshalb zu Verzögerungen kommen, wenn noch keine derartige Schätzung vorliegt.