Steuerinventar im Todesfall
Beim Tod einer natürlichen Person erhalten die Hinterbliebenen von der Abteilung Steuern neben der Steuererklärung für das Todesjahr den Inventarfragebogen und das Tresoröffnungsprotokoll. Diese sind vollständig ausgefüllt, mit allen notwendigen Beilagen versehen und unterzeichnet an die Abteilung Steuern zurückzusenden. Die Veranlagung der Steuererklärung sowie der Erbschaftssteuern erfolgt durch die Abteilung Inventarkontrolle und Erbschaftssteuern des Kantonalen Steueramtes Zürich.