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Abmeldung / Wegzug

Wenn Sie aus der Gemeinde Maur wegziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten abmelden.

Abmeldung für Schweizerinnen und Schweizer innerhalb der Schweiz

Sie können sich entweder persönlich bei den Einwohnerdiensten abmelden oder die Abmeldung online vornehmen. Für die Online-Erfassung klicken Sie bitte hier auf eUmzug.

Für die persönliche Abmeldung am Schalter bringen Sie bitte folgende Dokumente mit:

  • Identitätskarte oder Pass 
  • Schriftenempfangsschein
  • Angaben zur neuen Wohnadresse

Abmeldung für ausländische Staatsangehörige innerhalb der Schweiz

Sie können sich entweder persönlich bei den Einwohnerdiensten abmelden oder die Abmeldung online vornehmen. Für die Online-Erfassung klicken Sie bitte hier auf eUmzug.

Für die persönliche Abmeldung am Schalter bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Identitätskarte oder Pass
  • Ausländerausweis
  • Angaben zur neuen Wohnadresse
  • Meldebestätigung

Abmeldung ins Ausland

Bei einer Wohnsitzverlegung ins Ausland kann das Online-Formular nicht verwendet werden. In diesem Fall muss die Abmeldung persönlich am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen. Bitte bringen Sie Ihren Schriftenempfangsschein / Ihre Meldebestätigung bzw. Ihren Pass und Ausländerausweis mit.

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