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Handlungsfähigkeitszeugnis

Im Verkehr mit Banken, Behörden und Arbeitgebern wird oft ein Handlungsfähigkeitszeugnis verlangt. Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt, dass eine Person handlungsfähig, d.h. volljährig und urteilsfähig ist (Art. 13 ZGB).

Handlungsfähigkeitszeugnis bestellen

Online bestellen

Sie können das Handlungsfähigkeitszeugnis mit dem Online-Formular bestellen. Das Zeugnis wird Ihnen in der Regel am nächsten Arbeitstag zusammen mit der Rechnung per A-Post zugestellt.

Persönlich am Schalter bestellen

Wenn Sie das Handlungsfähigkeitszeugnis persönlich am Schalter der Einwohnerdienste abholen möchten, müssen Sie zur Identifikation einen amtlichen Ausweis mit Foto mitbringen.
Falls Sie sich durch eine Drittperson vertreten lassen wollen, muss diese eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht (entfällt bei Vertretung durch Ehepartner) und zur Identifikation einen amtlichen Ausweis mit Foto mitbringen.

Gebühren

Die Gebühr für das Dokument beträgt CHF 30.