Visum beantragen
Jedes Land erlässt seine Gesetze selbstständig, so auch jene über die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen. Deshalb erteilen die Botschaften und Konsulate der Zielländer Auskunft über die gesetzlichen Bestimmungen ihres Landes und stellen die erforderlichen Visa aus.
Reisen in die Schweiz
Kontaktieren Sie die nächstgelegene schweizerische Vertretung (Botschaft oder Konsulat). Sie wird Ihre spezifischen Fragen beantworten. Allgemeine Informationen erhalten Sie beim Staatssekretariat für Migration.
Zuständige Stellen
Staatssekretariat für Migration (SEM)
Die Helpline EDA erteilt detaillierte Auskünfte zu folgenden Dienstleistungen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA):
365 Tage im Jahr
Montag - Sonntag, 8.00 - 18.00 Uhr
Tel. aus der Schweiz: 0800 24 7 365
Tel. aus dem Ausland: +41 800 24 7 365