Waffenerwerbsschein
Der Erwerb von bewilligungspflichtigen Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen ist sowohl im Handel als auch unter Privatpersonen nur mit einem Waffenerwerbsschein erlaubt.
Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins
Die Abteilung Tiefbau und Sicherheit stellt auf Gesuch hin Waffenerwerbsscheine für den Erwerb von Feuerwaffen oder Waffenbestandteilen aus.
Wer einen Waffenerwerbsschein erhalten möchte, muss bei der Abteilung Tiefbau und Sicherheit ein Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins einreichen. Dem Gesuch sind eine Kopie des Personalausweises und der Fragebogen zum Waffengebrauch beizulegen. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen (ca. 2 bis 3 Wochen) entscheidet die Abteilung Tiefbau und Sicherheit über die Ausstellung des Waffenerwerbsscheins.
Preis
- Der Waffenerwerbsschein für den Erwerb von 1 bis 3 Feuerwaffen kostet CHF 50.
- Der Waffenerwerbsschein für den Erwerb eines wesentlichen Waffenbestandteils kostet CHF 20.
- Die Verlängerung des Waffenerwerbsscheins (einmalig, max. 3 Monate bei gültigem Waffenerwerbsschein) kostet CHF 20.
Weiterführende Links
- Eidgenössisches Recht: Waffengesetz
- Eidgenössisches Recht: Waffenverordnung
- Rechtliche Grundlagen des Bundes zum Waffengesetz und der Waffenverordnung
- Schriftlicher Vertrag für die Übertragung einer Waffe [pdf]
- Sicherheitskonzept für Sammler von verbotenen Feuerwaffen [pdf]
- Gesuch um Erteilung einer kantonalen Ausnahmebewilligung "klein" [pdf]
- Nachmeldung über den Besitz von Feuerwaffen oder deren wesentlicher Waffenbestandteile [pdf]
- Beiblatt zur Nachmeldung über den Besitz von Feuerwaffen oder deren wesentlicher Waffenbestandteile [pdf]