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Todesfall

Meldung des Todesfalls

Wenn eine Person zu Hause verstirbt, muss die Hausärztin/der Hausarzt oder die Stellvertretung oder die Notärztin/der Notarzt hinzugezogen werden, um den Tod festzustellen. Die Ärztin oder der Arzt füllt das Formular «Ärztliche Todesbescheinigung» aus. Dieses muss im Original innerhalb von zwei Tagen persönlich den Bestattungsdiensten übergeben werden. Bei aussergewöhnlichen Todesfällen (Unfall, Suizid, Straftat oder andere unklaren Todesursachen) veranlasst die beigezogene Ärztin oder der beigezogene Arzt die notwendigen Massnahmen.

Ist eine Person in einem Spital oder Heim verstorben, meldet dieses den Todesfall direkt den Bestattungsdiensten und dem zuständigen Zivilstandsamt.

Für die Bestattung ist die Wohnsitzgemeinde der verstorbenen Person zuständig. Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Gemeinde Maur hat unabhängig von der Konfessionszugehörigkeit Anspruch auf eine Bestattung auf den Gemeindefriedhöfen. Damit verbunden ist die Pflicht der Angehörigen, den Todesfall innert zwei Tagen den Bestattungsdiensten zu melden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Bestattung auf dem Friedhof der Wohngemeinde oder auf einem auswärtigen Friedhof erfolgt.

An Wochenenden kann mit der Benachrichtigung bis zum nächsten Werktag gewartet werden. An Feiertagen wird durch die Bestattungsdienste ein Pikettdienst angeboten. Die Erreichbarkeit wird auf der Bandansage und auf der Homepage der Gemeinde Maur sowie im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Maur (Maurmer Post) publiziert.

Es wird empfohlen, den Todesfall zuerst telefonisch den Bestattungsdiensten zu melden. Die Bestattungsdienste vereinbart mit Ihnen gerne einen persönlichen Termin, um alle Einzelheiten zu besprechen und Ihre Fragen zu beantworten. Wir bitten Sie, zum persönlichen Gespräch möglichst folgende Unterlagen mitzubringen:

  • bei einem Todesfall zu Hause die ärztliche Todesbescheinigung im Original
  • bei Schweizer Staatsangehörigen: Pass und/oder Identitätskarte und Schriftenempfangsschein
  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Pass und/oder Identitätskarte, Ausländerausweis und Meldebestätigung.

Einsargung und Überführung

Die Bestattungsdienste koordiniert und organisiert in Absprache mit den Angehörigen die Einsargung und die Überführung durch das Bestattungsunternehmen.

Für Einsargungen und Überführungen an Feiertagen oder Wochenenden können sich die Angehörigen direkt an unseren Bestatter Hans Gerber AG, Lindau,
052 355 00 11, wenden.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Informationsbroschüre [pdf, 985 KB] oder erhalten Sie direkt bei den Bestattungsdiensten.

Trauerredner*innen

Sie trauern um einen nahestehenden Menschen und möchten in einer konfessionslosen Feier Abschied nehmen. Der Verein "Zürcher Trauerredner*innen" unterstützt Sie bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe. Mehr Informationen finden Sie hier.