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Grabunterhalt und Bepflanzung

Die Bepflanzung und der Unterhalt der Gräber erfolgt durch den Friedhofsgärtner. Die Angehörigen haben die Wahl zwischen einer Wechselbepflanzung (Sommer- und Winterbepflanzung) oder einer Dauerbepflanzung. Die Bepflanzung und den Unterhalt des Grabes kann (ausser bei Gemeinschaftsgräbern) auch durch die Angehörigen selbst erfolgen. Die Pflege kann jedoch nicht an einen anderen Gärtner übertragen werden.

Die Angehörigen können mit den Bestattungsdiensten einen Grabpflegevertrag für ein Jahr, für die ganze oder verbleibende Ruhezeit abschliessen. Die Gebühren für Grabpflegeverträge sind im Gebührentarif der Gemeinde Maur festgelegt.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei den Bestattungsdiensten.

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