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Container für Hauskehricht und Grüngut

Containerobligatorium

Für die Entsorgung von Hauskehrichtsäcken und Grüngut sind separate Container zu verwenden. Im ganzen Gemeindegebiet sind nur Normcontainer mit Hebevorrichtung für Kehrichtfahrzeuge und einer Kammerhöhe von mindestens 100 cm zugelassen.

Normcontainer für Grüngut

Für die Entsorgung von Grüngut sind Normcontainer von 140 – 770 Liter obligatorisch. Nur für Sträucherschnitt sind Bündel bis maximal 15 kg erlaubt.

Container-Beschriftung (Kehricht und Grüngut)

Kehricht- und Grüngutcontainer sind mit einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten offiziellen Kleber zu kennzeichnen. Auf dem Kleber müssen Strasse und Hausnummer angegeben sein.
Die Containerkleber sind kostenlos bei den Einwohnerdiensten erhältlich. Weitere Informationen zur Entsorgung von Siedlungsabfällen und Grüngut finden Sie im Entsorgungskalender