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Liegenschaftsentwässerung

Die Liegenschaftsentwässerung umfasst die privaten Leitungen zur Entsorgung von Schmutz- und Regenwasser von den privaten Liegenschaften bis zu den öffentlichen Leitungen. Die Aufsicht und Kontrolle dieser privaten Abwasseranlagen obliegt der Gemeinde. Neue oder zu ändernde Anlagen der Liegenschaftsentwässerung müssen von der Gemeinde bewilligt werden.