Gesuch um Bewilligung zur Benützung des öffentlichen Grundes
Gesuche um Bewilligung für die Benutzung des öffentlichen Grundes, z.B. für Strassensperrungen, Trottoirbenützung für Baustelleninstallationen, Parkplatzreservationen für Umzüge usw. sind mindestens 14 Tage im Voraus per E-Mail an sicherheit@maur.ch wie folgt einzureichen:
Inhaltsangaben
- Ort
- Datum, Wochentag und Uhrzeit
- Dauer inkl. Auf- und Abbau
- Lageplan mit Einzeichnung und Vermessung der zu belegenden Fläche (m2)
- Rechnungsadresse
Gebühren
Die Gebühren entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gebührentarif [pdf, 754 KB] unter Polizeiwesen.