Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Überbrückungsleistungen sichern die Existenz von Personen, die kurz vor Erreichen des Rentenalters ihre Erwerbstätigkeit verloren haben, bis zum Bezug der Altersrente. Die Überbrückungsleistungen sind Bedarfsleistungen und werden analog den Ergänzungsleistungen zu einer AHV- oder IV-Rente berechnet.
Arbeitslose, die nach dem 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden und kein genügendes Einkommen mehr finden, können bis zur Pensionierung Überbrückungsleistungen beziehen. Die Überbrückungsleistungen werden vom Bund finanziert und von den Kantonen ausbezahlt. Sie bestehen aus monatlich ausbezahlten Jahresleistungen sowie der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.
Möchten Sie wissen, ob Sie Anspruch auf Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose haben? Oder möchten Sie bei der Gemeinde Maur einen Antrag auf Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose stellen?
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