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Informationen zur Stimmabgabe

Vorzeitige Stimmabgabe

Das Stimmcouvert kann bis 11.00 Uhr des Abstimmungs-/Wahlsonntags direkt in den Gemeindebriefkasten vor dem Gemeindehaus eingeworfen oder ab dem Montag vor dem Abstimmungs-/Wahlsonntag während der Schalteröffnungszeiten am Schalter der Einwohnerdienste abgegeben werden.

Stimmabgabe an der Urne

Urnenlokale

  • Gemeindehaus Maur
    Zürichstrasse 8, 8124 Maur
  • Schulhaus Leeacher
    Leeacherstrasse 6, 8123 Ebmatingen
  • Blockhaus Lothar
    Zürichstrasse 238, 8122 Binz
  • Pflegezentrum
    Aeschstrasse 8, 8127 Forch

Öffnungszeiten

Die Urnenlokale sind am Abstimmungs-/Wahlsonntag jeweils von 09.30 bis 11.00 Uhr geöffnet.

Briefliche Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich. Legen Sie Ihre Wahl- und Stimmzettel in das beiliegende Stimmzettelcouvert und verschliessen Sie es. Legen Sie das verschlossene Stimmzettelcouvert zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Couvert, mit dem Sie die Abstimmungsunterlagen erhalten haben. Ohne eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis ist die Stimmabgabe ungültig. Bitte beachten Sie, dass die Adresse des Wahlbüros im Couvertfenster erscheint. Anstelle des vorfrankierten Zustellcouverts kann auch ein anderes neutrales Couvert mit dem Vermerk "briefliche Stimmabgabe" verwendet werden. Anstelle des Postversands kann das Stimmzettelkuvert während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung im Gemeindehaus Maur abgegeben werden.

Das Stimmcouvert muss spätestens am Freitag bei der Gemeindeverwaltung Maur eintreffen. Bitte beachten Sie, dass die B-Post mindestens drei Arbeitstage benötigt.

Für jede stimmberechtigte Person ist ein separates Stimmcouvert zu verwenden ist. Ihre briefliche Stimmabgabe ist anonym, da das von Ihnen verschlossene Stimmzettelcouvert und der Stimmrechtsausweis getrennt voneinander aufbewahrt werden.

Vertretung bei der Stimmabgabe

Jede stimmberechtigte Person kann zwei andere stimmberechtigte Personen ihrer Gemeinde an der Urne vertreten. Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten:

  • Die Stellvertretung erfordert die gleichzeitige Stimmabgabe des/der Stellvertreters/in (Abgabe des eigenen unterzeichneten Stimmrechtsausweises).
  • Der Stimmrechtsausweis muss von der vertretenen Person unterschrieben sein. Vermerke wie "im Auftrag" oder "in Vertretung" mit Unterschrift des/der Stellvertreters/-in sind ungültig.

Bei Verlust des Stimmrechtsausweises

Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde während der Öffnungszeiten vor dem Abstimmungssonntag beantragt werden und gegen Vorweisung eines Ausweises persönlich bei den Einwohnerdiensten abgeholt werden.  

    Weiterführende Links

    Kontakt

    Abteilung Präsidiales
    Zürichstrasse 8
    8124 Maur
    043 366 13 40
    praesidiales@maur.ch