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FAQ Eltern und Schule

Dieses FAQ entstand in Zusammenarbeit der Elternräte und der Schule Maur. Es soll häufige Fragen von Eltern der Schule Maur beantworten und klären, was Eltern erwarten dürfen und was die Schule bieten kann. Die Antworten und Erläuterungen basieren auf dem Volkschulgesetz, dem Lehrplan 21, den kantonalen Vorgaben des Volksschulamts sowie den kommunalen Regelungen der Schule Maur.

Schulleitungskonferenz, 24.3.25 / ERA-Forum 9.4.25

Themenfeld Klassenzuteilung

Frage: Können Eltern Gesuche für Klassenzuteilungen zu bestimmten Lehrpersonen oder mit bestimmten Freundinnen und Freunden des Kindes stellen?
Nein. Die Klassenzuteilung liegt in der Verantwortung der Schulleitung. Sie erfolgt sorgfältig unter Berücksichtigung pädagogischer, organisatorischer und gesetzlicher Kriterien (vgl. Merkblatt Klassenzuteilung). Zuteilungswünsche von Eltern können dabei nicht berücksichtigt werden.

Frage: Werden Kinder immer in das nächstgelegene Schulhaus zugeteilt?
Die Schule Maur bemüht sich, die Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit in ihrem Ortsteil zu beschulen, insbesondere im Zyklus 1 (Kindergarten sowie 1. und 2. Primarschulklasse). Aufgrund der verfügbaren Ressourcen (unter anderem kantonale Vorgaben) ist dies jedoch nicht immer möglich. Ein Anspruch auf eine bestimmte Schuleinheit lässt sich aus der Wohnadresse nicht ableiten.

Themenfeld Schulweg

Frage: Dürfen Eltern ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen?
Der Schulweg liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Eltern. Die Schule bittet jedoch dringend darum, auf den Transport per Auto zu verzichten. Aus pädagogischer Sicht ist der Schulweg ein wichtiger Raum für soziales Lernen. Die Schule Maur empfiehlt daher, dass die Kinder ihn nach Möglichkeit selbstständig bewältigen. Zusätzlich erhöhen Elterntaxis nachweislich die Unfallgefahr für alle Schülerinnen und Schüler und behindern den Schulbustransport. Das Befahren des Schulareals, einschliesslich der Parkplätze, ist für das Ein- und Aussteigen nicht gestattet.

Frage: Wer ist bei Konflikten auf dem Schulweg zuständig?
Die Verantwortung und Aufsicht für den Schulweg liegt bei den Eltern, einschliesslich der Klärung von Konflikten oder Fehlverhalten. Da solche Vorfälle Auswirkungen auf den Schulbetrieb haben können, unterstützt die Schule Kinder und Eltern bei der Lösung von Konflikten.

Themenfeld Abwesenheiten von Lehrpersonen

Frage: Warum wird nicht für jede abwesende Lehrperson eine Stellvertretung organisiert?
Die Schulleitungen bemühen sich, für jede Abwesenheit eine Stellvertretung zu organisieren. Bei kurzfristigen, unvorhersehbaren Ausfällen ist dies nicht immer möglich. In solchen Fällen kann eine Betreuung durch andere Lehrpersonen erfolgen ("Spetten"), allerdings höchstens für drei Tage. Im Ausnahmefall können Lektionen ausserhalb der Blockzeiten (8.15 Uhr bis 12 Uhr) auch ausfallen.

Frage: Wann und durch wen werden Eltern über Ausfälle von Lehrpersonen informiert?
Planbare Abwesenheiten kommunizieren die Lehrpersonen direkt an die Eltern und informieren über die Stellvertretung. Kurzfristige unvorhersehbare Ausfälle werden in der Regel nicht kommuniziert. Die Organisation der Stellvertretung hat Vorrang vor der Elterninformation.

Themenfeld Information und Kommunikation

Frage: Wann und wie sind Lehrpersonen für Eltern erreichbar?
Lehrpersonen sind während des Unterrichts nicht erreichbar. Am besten können sie über Escola kontaktiert werden. Anfragen werden zeitnah beantwortet. Während Schulferien, Wochenenden und Feiertagen besteht für die Mitarbeitenden der Schule Maur keine Erreichbarkeitspflicht.

Frage: Wie können Eltern Gesprächstermine mit Lehrpersonen vereinbaren?
Gesprächstermine oder Telefonate können unkompliziert über Escola vereinbart werden. Um den Schulbetrieb nicht zu stören, bittet die Schule darum, von unangekündigten Besuchen abzusehen.

Frage: Warum können Eltern über Escola keine anderen Eltern kontaktieren?
Escola dient dem Austausch zwischen Schule und Eltern und ist kein Kommunikationsmittel für Eltern untereinander. Eine Weitergabe von Telefonnummern oder E-Mail-Adressen ist aus Datenschutzgründen nicht erlaubt.

Frage: Wer ist Ansprechperson für Anliegen der Eltern?
Für Anliegen zu den eigenen Kindern ist die Klassenlehrperson für Eltern die primäre Ansprechperson. Kollektive Anfragen können, falls nötig, über die Elternratsvertretung der Klasse bei der Klassenlehrperson oder dem Elternrat platziert werden. Der Elternrat ist allerdings nicht zuständig für Individualthemen von einzelnen Kindern oder Eltern.

Themenfeld Schwierige Situationen und Konflikte

Frage: Wie sollen Eltern reagieren, wenn ein Kind von schwierigen Situationen in der Schule erzählt?
Es ist wichtig, dass Eltern ihre Kinder ernst nehmen und ihnen zuhören, wenn sie von Konflikten mit anderen Kindern oder Lehrpersonen berichten. Gleichzeitig sollten Eltern keine vorschnellen Schlüsse ziehen. Der direkte Austausch mit der Lehrperson hilft, offene Fragen zu klären, verschiedene Perspektiven zu verstehen und mögliche Missverständnisse aufzulösen. Gemeinsam kann so eine Lösung gefunden werden.

Frage: Wie sollen Eltern vorgehen, wenn sie mit dem Verhalten einer Lehrperson nicht einverstanden sind?
Konflikte sollten zunächst auf direktem Weg zwischen den betroffenen Personen im Dialog geklärt werden. Falls dies nicht gelingt, können sowohl Eltern als auch Lehrpersonen die Schulleitung involvieren und in einem weiteren Schritt die Leitung Bildung.

Zusätzlich steht den Eltern die Elternmeldestelle der Schule Maur zur Verfügung. Die Mitteilung an die Schulpflege ersetzt den regulären Ablauf nicht, bietet aber eine zusätzliche Anlaufstelle, um sicherzustellen, dass Anliegen ernst genommen und weitergeleitet werden.

Themenfeld Unterrichtsgestaltung

Frage: Was können Eltern machen, wenn sie mit der Unterrichtsgestaltung nicht einverstanden sind?
Die Unterrichtsgestaltung liegt in der Kompetenz der Lehrperson. Sie orientiert sich am Lehrplan und schafft methodisch vielfältige Lernumgebungen. Eltern können sich bei der Lehrperson über die Unterrichtsgestaltung informieren und Anregungen einbringen. Es liegt jedoch im Ermessen der Lehrperson, ob sie diese berücksichtigt.

Themenfeld Hausaufgaben

Frage: Gibt es für die Lehrpersonen Vorgaben zum Erteilen von Hausaufgaben?
Hausaufgaben liegen in der Kompetenz der Lehrperson. Sie berücksichtigt das Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler, um Überbelastung zu vermeiden.

Frage: Wie viel Unterstützung müssen Eltern bei den Hausaufgaben bieten?
Hausaufgaben müssen gemäss Lehrplan ohne fachliche Hilfe der Eltern lösbar sein. Die Verantwortung für die Erledigung liegt beim Kind. Von den Eltern wird erwartet, dass sie ihr Kind darin unterstützen, die Hausaufgaben selbstständig und ordnungsgemäss zu erledigen.

Hinweis: Weitere Informationen zu Hausaufgaben finden Sie im Lehrplan 21.

Themenfeld Beurteilung

Frage: Müssen Lehrpersonen vor einer Lernkontrolle (Prüfung) Lernziele abgeben?
Zentraler Massstab für die Beurteilung ist das Erreichen der Lernziele, die die Lehrperson auf der Grundlage des Lehrplans für den Unterricht setzt. Die Lernziele werden den Schülerinnen und Schülern vor der Überprüfung bekannt gegeben. In welcher Form dies geschieht, entscheidet die Lehrperson.

Frage: Wie kommen Zeugnisnoten zustande?
Zeugnisnoten drücken aus, inwiefern die angestrebten Lernziele während eines Semesters erreicht wurden. Sie geben die Einschätzung der Lehrperson zur fachlichen Gesamtleistung wieder und sind nicht das Ergebnis einer Durchschnittsrechnung von gesammelten schriftlichen Prüfungen. Die Gesamtleistung umfasst sowohl summative Lernkontrollen als auch die Leistungen im Unterricht. Die Beurteilung beruht auf einem professionellen Ermessensentscheid der Lehrperson.

Frage: Wer entscheidet über eine Note oder eine Beurteilung?
Die Beurteilung erfordert fachliches und pädagogisches Wissen sowie diagnostische Fähigkeiten. Lehrpersonen verfügen über diese Expertise und die Bewertung der Leistungen sowie des Verhaltens der Schülerinnen und Schüler gehört zu ihrem Kernauftrag. Die Verantwortung für die Beurteilung liegt ausschliesslich bei der Lehrperson.

Frage: Wie werden Eltern über Beurteilungen informiert?
Alle Schulen verfügen über Beurteilungskonzepte. Auf der Website der Schule Maur können die Eltern darin die Grundlagen der Beurteilungspraxis nachlesen. Lehrpersonen stehen mit den Eltern im Austausch über die Fähigkeiten und den Lernstand der Kinder. Dies kann schriftlich, z. B. durch Noten, Beurteilungsraster oder Portfolios, sowie mündlich in Gesprächen erfolgen. Umfang und Häufigkeit dieser Rückmeldungen liegen im Ermessen der Lehrperson. Bei deutlichen Veränderungen in der Leistung oder im Verhalten informieren Lehrpersonen die Eltern frühzeitig über mögliche Auswirkungen auf die Zeugnisbeurteilung. Eltern können sich zudem jederzeit bei der Lehrperson über den Lernstand ihres Kindes erkundigen.

Frage: Was können Eltern machen, wenn sie mit einer Zeugnisnote nicht einverstanden sind?
Kinder und Eltern haben das Recht, die Zeugnisnote nachvollziehen zu können. Wenn sie diese nicht nachvollziehen können, sollten sie sich an die Lehrperson wenden, die die Note vergeben hat. Die Lehrperson ist verpflichtet, ihre Beurteilung im Rahmen eines professionellen Ermessensentscheids zu erklären, und kann dies sowohl mündlich als auch schriftlich tun. Die Entscheidung über die Zeugnisnote liegt weiterhin in der Verantwortung der beurteilenden Lehrperson, auch wenn die Eltern und/oder die Schülerin oder der Schüler mit der Beurteilung nicht einverstanden sind.

Frage: Müssen Eltern alle Beurteilungen unterschreiben?
Lehrpersonen können die Eltern bitten, ihre Einsicht in eine Beurteilung durch Unterschrift zu bestätigen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Eltern ihr Einverständnis mit der Beurteilung erklären, sondern lediglich, dass sie von ihr Kenntnis genommen haben. Lehrpersonen entscheiden selbst, ob und welche Beurteilungen sie im Laufe des Jahres den Eltern zur Einsicht und Unterschrift vorlegen. Eine Beurteilung ist auch ohne die Unterschrift der Eltern gültig.

Weiter Informationen

FAQ Eltern und Schule [pdf, 183 KB]

Weiterführender Link

Volksschulamt Kanton Zürich - Zeugnisse und Beurteilung