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Schulpflege

Die Schulpflege ist für die strategische Führung der Schule verantwortlich. Ihre Aufgaben sind im Rahmen der ihr durch die Gemeindeordnung und die kantonale sowie eidgenössische Gesetzgebung übertragenen Kompetenzen zu erfüllen.

Mitglieder

Die Schulpflege wird alle vier Jahre von den stimmberechtigten Maurmerinnen und Maurmern gewählt und besteht aus sieben Mitgliedern. Die Schulpräsidentin bzw. der Schulpräsident ist von Amts wegen Mitglied des Gemeinderats.

Die Schulpflegemitglieder sind verschiedenen Bereichen mit fachspezifischen Aufgaben zugeordnet. Zudem besuchen sie die ihnen zugeteilte Schuleinheit und nehmen an Schulveranstaltungen, Elternabenden und Besuchstagen teil. Die Schulpflegemitglieder unterstehen dem Amtsgeheimnis.

Für besondere Aufgaben kann die Behörde Projekt- und Arbeitsgruppen einsetzen oder Fachleute hinzuziehen.

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