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Informationen A – Z

A

Absenzen

Eltern sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihr Kind regelmässig zur Schule geht. Begründete Abwesenheiten melden Eltern umgehend über Escola.

Weiterführender Link

Volksschulamt Kanton Zürich – Absenzen

Abwesenheit von Lehrpersonen

Bei Abwesenheit einer Lehrperson organisiert die Schulleitung eine Stellvertretung. Da dies jedoch bei kurzfristigen und unerwarteten Ausfällen nicht immer möglich ist, übernehmen in solchen Fällen andere Lehrpersonen vorübergehend die Betreuung («Spetten») – maximal für drei Tage.

In Ausnahmefällen können einzelne Lektionen ausserhalb der Blockzeiten ausfallen. Während der Blockzeiten (8.20 bis 11.55 Uhr) ist die Betreuung gewährleistet.

Bei planbaren Abwesenheiten informieren die Lehrpersonen die Eltern direkt und teilen mit, wer die Stellvertretung übernimmt. Bei kurzfristigen, unvorhersehbaren Ausfällen hat die Organisation der Vertretung Vorrang, sodass in der Regel keine Information an die Eltern folgt.

 

Audiopädagogische Angebote

Audiopädagogische Angebote unterstützen Kinder und Jugendliche mit Hörproblemen während der Schulzeit. Um die Unterstützung zu erhalten, muss die Hörbeeinträchtigung durch einen Facharzt bestätigt werden. Benötigte Hilfsmittel werden in der Regel von der IV finanziert.

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B

Begabungs- und Begabtenförderung (BBF)

Von besonderer Begabung wird gesprochen, wenn Schülerinnen und Schüler, die in einem oder mehreren Entwicklungsbereichen ihrer Altersgruppe deutlich voraus sind. Diese Kinder erhalten an der Schule Maur eine gezielte Förderung. Art und Umfang der Begabungs- und Begabtenförderung werden im Sonderpädagogischen Konzept definiert. 

Weitere Informationen

Elterninformation Begabtenfoerderung [pdf, 150 KB]

Sonderpädagogisches Konzept [pdf, 932 KB]

Weiterführender Link

Volksschulamt Kanton Zürich – Sonderpädagogisches Konzept

Berufsvorbereitungsjahr

Gemäss Berufsbildungsgesetz vom 1. Januar 2004, § 12, und Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz vom 1. Januar 2009, § 5 und § 6, besteht für die Gemeinden eine Angebotspflicht für Berufsvorbereitungsjahre. Die Gemeinden können die Führung der Berufsvorbereitungsjahre vertraglich an einen kantonal anerkannten Anbieter ihrer Wahl übertragen. An der Sitzung vom 16. Juni 2009 hat die Schulpflege Maur die Führung der Berufsvorbereitungsjahre an die Berufswahlschule Uster (BWS) und die Tempus Schule am See, Küsnacht, übertragen. 

Weitere Informationen

Reglement Berufsvorbereitungsjahr [pdf, 193 KB] [pdf, 193 KB]

Weiterführende Links

Kontakt

Schulverwaltung Maur
schule@maur.ch
043 366 13 33

Bezirksrat

Der Bezirksrat ist die wichtigste Behörde des Verwaltungsrechts auf Bezirksebene. Er besteht aus dem Statthalter als Präsident sowie zwei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern.

Die Bezirksräte beaufsichtigen die Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften auf Bezirksebene. Sie sind die erste Instanz im Kanton für Verwaltungsrecht und entscheiden über Rekurse und Beschwerden gegen Beschlüsse von Gemeinden oder anderen kommunalen Behörden und Trägern, die mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Gemeinde beauftragt sind.

Dabei üben sie eine aktive Aufsichtsfunktion aus, führen Kontrollen bei Gemeindebehörden durch (Visitationen) und schreiten bei Verdacht auf Missstände ein. Bezirksräte können zudem Aufsichtsmassnahmen anordnen.

Im Schulbereich beschränkt sich die Aufsicht des Bezirksrats auf organisatorische, personelle und finanzielle Fragen. Der Bezirksrat ist auch Rechtsmittelinstanz gegen Anordnungen der Schulpflege.

 

D

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, haben Anspruch auf Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Sie werden von DaZ-Lehrpersonen beim Spracherwerb unterstützt. 

Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler in der deutschen Sprache und in ihrem Integrationsprozess entsprechend ihrem Leistungsvermögen zu fördern. So wird ihnen der Anschluss an die entsprechende Regelklasse ermöglicht.

Weitere Informationen

Elterninformation Deutsch als Zweitsprache (DaZ) [pdf, 398 KB]

Weiterführende Links

 

Dispensation, Urlaubs-/Dispensationsgesuch

Wiederkehrende Dispensationen

Die Schulleitung kann wiederkehrende Dispensationen in einzelnen Fächern bewilligen, sofern zwingende Gründe vorliegen.

Urlaubsgesuche

Ausserdem können Kinder an bestimmten religiösen Festtagen ihrer Konfession oder aus anderen aussergewöhnlichen Gründen vom Unterricht dispensiert werden. In diesem Fall reichen die Eltern das Formular Dispensationsgesuch mit detaillierter Begründung drei Wochen vor dem gewünschten Dispensationsdatum bei der Schulverwaltung ein: schule@maur.ch

Die Schulpflege entscheidet über das Gesuch auf Antrag des Leiters Bildung. Die Eltern werden schriftlich über den Entscheid informiert.

Bewilligungsgründe

Gemäss Volksschulverordnung können Dispensations- und Urlaubsgesuche in folgenden Fällen bewilligt werden:

  • Ansteckende Krankheit im persönlichen Umfeld

  • Aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld

  • Hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art

  • Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen

  • Aussergewöhnlicher Förderbedarf bei besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen

  • Schnupperlehren und ähnliche Anlässe für die Berufsvorbereitung

Dispensationen aus «anderen Gründen» werden an der Schule Maur während der Schullaufbahn höchsten zweimal bewilligt.

Wichtig: Das Fernbleiben von der Schule trotz abgelehntem Urlaubsgesuch führt zu einer Meldung an das Statthalteramt Uster (Verstoss gegen § 57 aufgrund § 76 des Volksschulgesetzes).

Weitere Informationen

Weiterführende Links

Schule Maur - Dokumente & Formulare

Kontakt

Schulverwaltung Maur
schule@maur.ch
043 366 13 33


 

E

Eltern und Schule

Eine erfolgreiche Schullaufbahn der Kinder hängt massgeblich von der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ab. In Bereichen wie Hausaufgaben, Gesundheitsvorsorge und Elternmitwirkung kann die Schule ihren Auftrag besser erfüllen, wenn die Eltern eine aktive Rolle übernehmen.

Elternabende


Elternabende fördern diese Zusammenarbeit. Sie bieten ausserdem eine wertvolle Gelegenheit zum Aufbau von Kontakten und zum Informationsaustausch. Es wird erwartet, dass mindestens ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter daran teilnimmt.

Die erste Ansprechperson für Eltern ist die Klassenlehrperson.

Weitere Informationen

FAQ Eltern und Schule Maur [pdf, 183 KB]

Elternmeldestelle

Bei Anliegen, die das Kind oder die Schule Maur betreffen, ist die jeweilige Lehrperson die primäre Anlaufstelle für Eltern und Erziehungsberechtigte. In gewissen Fällen ist es jedoch ratsam, auch die Schulleitung und als weitere Instanz die Leitung Bildung einzubeziehen.

Um die Kommunikationswege für Eltern zu vereinfachen, bietet die Schule Maur eine Elternmeldestelle. Sie ist eine praktische Kontaktmöglichkeit, wenn Sie unsicher sind, an wen Sie sich wenden sollen. Die Meldestelle gibt Ihnen Gewissheit, dass Ihr Anliegen ernst genommen wird und die richtige Stelle erreicht.

Die Elternmeldestelle wird von einem Kontaktteam, das sich aus Mitgliedern der Schulleitung und Schulpflege zusammensetzt, betreut.

Weiterführender Link

Schule Maur - Elternmeldestelle kontaktieren

Kontakt

Elternmeldestelle Schule Maur
feedback@schule-maur.ch

F

Ferienplan Schule Maur
Freizeit & Mobilitär

G

Gesetzliche Grundlagen

Der Schulbetrieb der Schule Maur basiert auf kantonalen und kommunalen Gesetzen und Verordnungen.

Weiterführende Links

H

Hausaufgaben

Hausaufgaben fördern das Pflichtgefühl, das selbstständige Arbeiten und das Verantwortungsbewusstsein. Sie dienen dazu, den Lernstoff zu festigen, zu vertiefen und anzuwenden.

Die Aufgaben werden unter Berücksichtigung des Leistungsvermögens der Schülerinnen und Schüler gestellt. Sie sollten von den Kindern eigenständig und ohne elterliche Hilfe lösbar sein.

Weiterführender Link

FAQ Eltern und Schule Maur

Hausaufgabenstunde

Alle Schuleinheiten bieten ausserhalb der Unterrichtszeiten betreute Hausaufgabenstunden an. Informationen zur zeitlichen Ansetzung und zur Organisation erhalten sie von der Klassenlehrperson Ihres Kindes.

Heimatliche Sprache und Kultur (HSK)

Die freiwilligen Kurse für Heimatliche Sprache und Kultur (HSK) ergänzen den regulären Schulunterricht. Sie fördern die Erstsprache, vermitteln Hintergrundwissen über die Herkunftsregion und stärken die Sprachkompetenz der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Die Kurse tragen wesentlich zur Identitätsbildung und Integration bei.

Der Unterricht ist politisch und konfessionell neutral und von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich anerkannt.

Weiterführender Link

Volksschulamt Kanton Zürich – Heimatliche Sprache und Kultur

Hort

Hort

Die Schule Maur bietet an allen Schulstandorten ein Mittagstischangebot an. Die Hortangebote für die Schülerinnen und Schüler der Zyklen 1 und 2 werden durch private Anbieter abgedeckt.

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Gemeinde Maur - Kind & Jugend

 

I

Information und Kommunikation - Escola

Die Schule Maur nutzt die Escola-App für die Kommunikation zwischen Schule und Eltern. Über Escola können Eltern:

  • Nachrichten an Lehrpersonen senden und empfangen

  • Gesprächstermine vereinbaren

  • Absenzen melden

  • Informationen und Mitteilungen der Schule erhalten

  • Den Stundenplan des Kindes einsehen

Bei Anliegen, die das eigene Kind betreffen, ist die Klassenlehrperson die erste Ansprechperson.

Während des Unterrichts sind Lehrpersonen nicht erreichbar. Anfragen werden jedoch zeitnah beantwortet. Ausnahme: An Wochenenden und Feiertagen sowie in den Schulferien besteht für Mitarbeitende der Schule Maur keine Erreichbarkeitspflicht.

Gesprächstermine oder Telefonate können Eltern unkompliziert über Escola vereinbaren. Um den Schulbetrieb nicht zu stören, wird darum gebeten, von unangekündigten Besuchen abzusehen.


Die Escola-App dient ausschliesslich dem Austausch zwischen Schule und Eltern. Sie ist kein Kommunikationsmittel für Eltern untereinander. Eine Weitergabe von Telefonnummern oder E-Mail-Adressen ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.

Kollektive Anliegen


Kollektive Anfragen können bei Bedarf über die Elternratsvertretung der Klasse an die Klassenlehrperson oder den Elternrat gerichtet werden. Der Elternrat ist nicht für Einzelanliegen zuständig.

Weitere Informationen

FAQ Eltern und Schule Maur [pdf, 183 KB]

Integrative Förderung (IF)

Die integrative Förderung unterstützt Schülerinnen und Schüler mit besonderen Lernbedürfnissen. Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen arbeiten dabei eng mit den Klassenlehrpersonen und weiteren schulischen Fachpersonen zusammen.
 

Weitere Informationen

Elterninformation Integrative Förderung

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Volksschulamt Kanton Zürich – Integrierte Schulung

 

Integrierte Sonderschulung (ISR)

Bei der integrierten Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR) besuchen Schülerinnen und Schüler mit erheblichem sonderpädagogischem Förderbedarf den Unterricht in einer Regelklasse. Dabei werden sie von Fachpersonen gezielt gefördert und unterstützt.

Die ISR richtet sich an Kinder mit Sonderschulstatus.

Weitere Informationen

Elterninformation Integrierte Sonderschulung (ISR) [pdf, 192 KB]

Weiterführender Link

Volksschulamt Kanton Zürich – Integrierte Sonderschulung

J

Jokertage

Alle Schülerinnen und Schüler haben pro Schuljahr das Anrecht auf zwei Jokertage (gemäss § 30 der Volksschulverordnung). Bei Jokertagen handelt es sich um Ferientage.

Regelung der Jokertag ab Schuljahr 2026/27

Mit der Umstellung auf Zyklen ab Schuljahr 2026/27 passen wir auch die Regelung für den Bezug der Jokertage an. Zukünftig steht Ihnen pro Zyklus ein festes Kontingent an Tagen zur Verfügung:

  • Zyklus 1 (1. Kindergarten bis 2. Klasse): 8 Jokertage
  • Zyklus 2 (3. Klasse bis 6. Klasse): 8 Jokertage
  • Zyklus 3 (Sekundarstufe): 6 Jokertage

Die Jokertage können innerhalb des jeweiligen Zyklus frei bezogen werden.

Übergangsregelung für das Schuljahr 2026/27

Für das nächste Schuljahr gelten für den Bezug von Jokertagen folgende Übergangsregelungen:

Zyklus 1 (Kindergarten bis 2. Klasse)

Bis Ende der 2. Klasse können insgesamt maximal 8 Jokertage bezogen werden.
Bereits bezogene Jokertage seit Schuleintritt werden angerechnet.

 

Zyklus 2 (3. bis 6. Klasse)

3. Klasse: Bis Ende der Primarschulzeit können insgesamt maximal 8 Jokertage bezogen werden. Nicht bezogene Jokertage aus der 1. und 2. Klasse können angerechnet und in der 3. Klasse aufgebraucht werden. Im Schuljahr 2026/27 können maximal 8 Jokertage bezogen werden.

4. Klasse: Bis Ende der Primarschulzeit können maximal 8 Jokertage bezogen werden, sofern in der 3. Klasse keine Jokertage bezogen wurden.

5. Klasse: Bis Ende der Primarschulzeit können maximal 6 Jokertage bezogen werden, sofern in der 4. Klasse keine Jokertage bezogen wurden.

6. Klasse: Bis Ende der Primarschulzeit können maximal 6 Jokertage bezogen werden, sofern in der 4. und 5. Klasse keine Jokertage bezogen wurden.

Weitere Informationen

K

Kindergarten

Mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt für die Kinder die Volksschulzeit. In diesen ersten beiden Schuljahren werden sie in ihrer individuellen Entwicklung sowie im Lernen angeregt und gefördert. Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch.

Weitere Informationen

Weiterführende Links

Klassenbildung / Klassenzuteilung

Jedes Jahr bilden die Schulleiterinnen und Schulleiter der Schuleinheiten neue Klassen. Dabei achten sie darauf, dass die Klassen ausgeglichen und gut durchmischt sind.

Berücksichtigt werden unter anderem:

  • Geschlechterverteilung

  • Leistungsniveau

  • Besondere schulische Bedürfnisse

  • Sprachkenntnisse

  • Soziales Verhalten

Um faire und stabile Klassen zu gewährleisten, können Wünsche zur Klassenzuteilung nicht berücksichtigt werden. 

Weitere Informationen

Kündigungstermine Musikschule und Schulergänzende Betreuung

Die Musikschule und die schulergänzende Betreuung (Mittagstisch) können zweimal jährlich gekündigt werden – jeweils auf Ende des Semesters.

Anmeldungs- und Kündigungstermine

Für das Frühlingssemester: 30. November

Für das Herbstsemester: 31. Mai

Wichtig: Kündigungen sind ausserhalb dieser Termine nicht möglich. Die Anmeldung gilt jeweils für ein ganzes Semester.

Weitere Informationen

L

Läuse/Kopfläuse

Kopfläuse können sowohl Kinder als auch Erwachsene befallen. Sie sind kein Zeichen mangelnder Hygiene.

Es handelt sich dabei um kleine Parasiten, die im menschlichen Kopfhaar vorkommen. Sie sind zwar lästig, aber gesundheitlich harmlos und lassen sich gut behandeln.

Eine Ansteckung erfolgt bei direktem Kontakt von Haar zu Haar mit einer infizierten Person. Anzeichen sind Juckreiz und sichtbare Eier (Nissen). Wenn in der Schule, in der Familie oder im Freundeskreis Läuse vorkommen, sollten die Haare kontrolliert werden.

Um die Ausbreitung von Kopfläusen zu verhindern, sollten Sie Ihr Umfeld (Schule, Freunde, Familie, Hort, Nachbarn) informieren.

Weitere Informationen

Merkblatt Behandlung von Kopfläusen [pdf, 528 KB]

Weiterführende Links

 

Lehrplan 21

Der Lehrplan 21 bildet die bildungspolitisch definierte Grundlage für den Unterricht an der Volksschule. Er legt die Lernziele für alle Stufen der Volksschule fest.

Er dient als Planungsinstrument für Lehrpersonen, Schulen und Bildungsbehörden. Darüber hinaus orientiert er Eltern und Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler sowie weiterführende Schulen (Gymnasien, Berufslehren und Fachmittelschulen) über die in der Volksschule zu erreichenden Kompetenzen.

Der Lehrplan dient auch als Grundlage für die Pädagogische Hochschule und die Entwicklung von Lehrmitteln.

Weiterführender Link

Volksschule Kanton Zürich – Lehrplan 21

Leitung Bildung

Der Leiter Bildung führt die Schule Maur im Auftrag der Schulpflege. Gemeinsam mit den sechs Schulleitungen trägt er die Verantwortung für die operative und pädagogische Leitung der gesamten Schule.

Die Führung der fünf Schuleinheiten und der Musikschule selbst ist Aufgabe der jeweiligen Schulleitung. Gemeinsam mit ihnen bildet der Leiter Bildung die Schulleitungskonferenz, deren Vorsitz er innehat.

Weiterführender Link

Schule Maur - Leitung Bildung

Logopädische Therapie

Die Logopädie unterstützt Schülerinnen und Schüler bei Sprache und Kommunikation. Diese unterstützende Massnahme ist wichtig, da Beeinträchtigungen beim Sprechen oder Verstehen das Lernen, die Aufgabenbewältigung und den sozialen Kontakt erschweren können – insbesondere in sprachintensiven Fächern.

Anmeldung und Zuweisung

Wenn bei einem Kind eine Sprachauffälligkeit festgestellt wird, können Eltern und Lehrperson in einem schulischen Standortgespräch eine logopädische Abklärung beantragen. Nach Abschluss der Abklärung und mit Zustimmung der Eltern kann die Schulleitung eine logopädische Therapie bewilligen.

Weitere Informationen

Merkblatt Logopädische Therapie [pdf, 1.8 MB]

Weiterführender Link

Volksschulamt Kanton Zürich – Therapien

M

Mittelschule

Die zentralen Aufnahmeprüfungen (ZAP) ermöglichen einen Wechsel an verschiedene Mittelschulen und ans Gymnasium. Für die Schülerinnen und Schüler der 6. Primarklasse sowie der 2. und 3. Sekundarklasse der Schule Maur wird während dem 1. Semester eine gezielte Prüfungsvorbereitung angeboten. Die Vorbereitungskurse finden in den Räumlichkeiten der Schule Maur statt. Anmeldungen für die Vorbereitungskurse für die teilnahmeberechtigten Schüler/innen werden durch die Lehrpersonen an die Eltern versandt. Anmeldeschluss ist jeweils der letzte Schultag vor den Frühlingsferien.

Weitere Informationen

Weiterführender Link

Kanton Zürich - Zentrale Aufnahmeprüfung

O

Organigramm

Das Organigramm der Schule Maur zeigt die Struktur und die Zuständigkeiten der Schulorganisation.

Strategische Ebene

Die Schulpflege ist für die strategische Führung verantwortlich.

Operative Ebene

Die Schulleitungskonferenz ist für die operative und pädagogische Leitung der Schule Maur verantwortlich.

Weitere Informationen

 Organigramm der Schule Maur [pdf, 100 KB]

Organisationsstatut

Das Organisationsstatut der Schule Maur ergänzt die gesetzlichen Bestimmungen und die Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Maur vom 3. März 2024.

Das Statut regelt:

  • Die Zusammensetzung, Aufgaben und Kompetenzen der Behördenorgane, der Schulorgane und der Schulverwaltung

  • Die Geschäftsführung der Schulpflege und der ihr unterstellten Organe

Weitere Informationen

Organisationsstatut Schule Maur

P

Primarstufe

Die sechsjährige Primarschule schliesst an den Kindergarten an. In dieser Zeit erwerben die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse in allen wichtigen Fächern. Gegen Ende der Primarschulzeit zielt der Unterricht zusätzlich darauf ab, die Kinder auf den Übertritt in die Sekundarschule oder das Langgymnasium vorzubereiten.

Weitere Informationen

Weiterführender Link

Volksschulamt Kanton Zürich – Primarschule

Privatschulen

Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind statt in eine öffentliche Schule in eine private Schule zu schicken.

Auch Privatschulen sind gesetzlich verpflichtet, sich am Lehrplan der Volksschule des Kantons Zürich zu orientieren. Dadurch ist ein reibungsloser Wechsel von einer privaten in eine öffentliche Schule oder umgekehrt möglich.

Schülerinnen und Schüler, die eine Privatschule besuchen oder zu Hause unterrichtet werden, können die obligatorischen Lehrmittel kostenlos am Wohnort beziehen. Diese können in der Gemeinde- und Schulbibliothek der Gemeinde Maur ausgeliehen werden.

Lehrmittelabgabe


Die Schule Maur gibt nur die Lehrmittel ab, die aktuell obligatorisch sind und im laufenden Schuljahr gebraucht werden. Die Materialien müssen sorgfältig behandelt und am Ende des Schuljahres in der Bibliothek zurückgegeben werden. Arbeitshefte dürfen behalten werden. Beschädigte Lehrmittel müssen anteilig bezahlt werden.

Jährliche Meldung


Gemäss § 71 der Volksschulverordnung (VSV, Stand 28. Juni 2006) müssen externe Schulen der Schulpflege am Wohnort einmal jährlich eine Meldung über ihre Schülerinnen und Schüler machen.

Weiter Informationen

Weiterführender Link

Gemeinde- und Schulbibliothek Maur

Probleme und Schwierigkeiten

Offene Kommunikation ist uns wichtig. Bei Problemen oder Anliegen, die Ihr Kind und die Schule betreffen, können Sie sich jederzeit an die Schule wenden.

Bitte kontaktieren Sie als erste Ansprechperson immer zuerst die Klassenlehrperson bzw. die Klassenlehrpersonen. 

Weitere Ansprechpersonen

Wenn das Anliegen im Gespräch mit der Klassenlehrperson nicht geklärt werden kann, stehen die Schulleitung und als weitere Instanz die Leitung Bildung zur Verfügung.

Bei administrativen Fragen hilft Ihnen die Schulverwaltung jederzeit gerne weiter.

Weiterführende Links

Schule Maur - Elternmeldestelle

FAQ – Eltern und Schule

Kontakt

Schulverwaltung Maur
schule@maur.ch
043 366 13 33

Psychomotoriktherapie

Die Psychomotoriktherapie unterstützt Schülerinnen und Schüler bei Auffälligkeiten in der Bewegungsentwicklung, im Bewegungsverhalten oder in der sozio-emotionalen Entwicklung. Ziel der Therapie ist es, die Wahrnehmungs-, Handlungs- und Kontaktfähigkeiten der Kinder zu fördern und zu stärken.

Anmeldung und Zuweisung


Wenn bei einem Kind Auffälligkeiten beobachtet werden, können Eltern und Lehrperson in einem schulischen Standortgespräch eine psychomotorische Abklärung beantragen. Nach Abschluss der Abklärung und mit Einverständnis der Eltern kann die Schulleitung eine psychomotorische Therapie bewilligen.

Weitere Informationen

Elterninformation Psychomotorik [pdf, 271 KB]

Weiterführender Link

Volksschulamt Kanton Zürich – Therapien

Psychotherapie

Die schulisch indizierte Psychotherapie ist ein ambulantes, niederschwelliges zeitlich begrenztes Therapieangebot und unterstützt Schülerinnen und Schüler bei emotionalen und psychischen Belastungen, die sich primär im schulischen Kontext zeigen und die schulische Entwicklung gefährden.

Anmeldung und Zuweisung

Die schulisch indizierte Psychotherapie wird an der Schule Maur schulintern angeboten. Die Zuweisung erfolgt über den Schulpsychologischen Dienst Maur.

Weitere Informationen

Merkblatt Psychotherapie [pdf, 1.0 MB]

Weiterführender Link

R

Rückstellung von der Schulpflicht

In der Regel werden Kinder schulpflichtig, wenn sie bis zum 31. Juli das vierte Lebensjahr vollendet haben. In bestimmten Fällen können Eltern ein Gesuch um Rückstellung stellen, damit ihr Kind ein Jahr später in den Kindergarten eintritt.

Weitere Informationen

 Reglement Rückstellung von Schulpflicht

S

Schulleitung

Die Schulleitung übernimmt die Führungsaufgaben in ihrer Schuleinheit und ist mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet. Sie leitet die Schule in betrieblich-operativen Belangen, wirkt bei Personalgeschäften mit und ist zusammen mit der Schulleitungskonferenz für die Qualitätssicherung und -entwicklung zuständig.

Gegen Entscheidungen der Schulleitung kann innerhalb von zehn Tagen eine Überprüfung durch die Schulpflege verlangt werden.

Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen sind im Funktionsdiagramm geregelt.

Weiterführender Link

Schule Maur - Schulleitung

Schulpflege

Die Schulpflege wird alle vier Jahre von den stimmberechtigten Maurmerinnen und Maurmern gewählt und besteht aus sieben Mitgliedern. Die Schulpräsidentin bzw. der Schulpräsident ist von Amts wegen Mitglied des Gemeinderats.

Die Schulpflegemitglieder sind verschiedenen Bereichen mit fachspezifischen Aufgaben zugeordnet. Zudem besuchen sie die ihnen zugeteilte Schuleinheit und nehmen an Schulveranstaltungen, Elternabenden und Besuchstagen teil. Die Schulpflegemitglieder unterstehen dem Amtsgeheimnis.

Für besondere Aufgaben kann die Behörde Projekt- und Arbeitsgruppen einsetzen oder Fachleute hinzuziehen.

Weiterführender Link

Gemeinde Maur - Schulpflege Maur

Schulpflicht

Die obligatorische Schulzeit beträgt elf Jahre. Alle Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Lebensjahr vollendet haben, treten im darauffolgenden August automatisch in die Kindergartenstufe ein.

Die Schulverwaltung sendet den Eltern alle Anmeldeunterlagen direkt zu.

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit ist ein Handlungsfeld der Kinder- und Jugendarbeit und steht Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie Lehrpersonen zur Verfügung. Sie unterstützt, begleitet und berät bei Krisen, Schwierigkeiten in der Schule oder mit Freunden sowie bei familiären Fragen. Im schulischen Kontext leistet sie zudem wichtige Präventionsarbeit und fördert eine positive Schulhauskultur.

Die Schulsozialarbeit ist mit anderen Jugendhilfeinstanzen und Fachstellen vernetzt und fördert die Zusammenarbeit untereinander.

Weitere Informationen 

Schulsozialarbeit Schule Maur

 

 

Schulzahnpflegeinstruktion

Die Schulzahnpflegeinstruktorin zeigt den Kindern im Kindergarten und in der Primarschule, wie sie ihre Zähne und ihr Zahnfleisch richtig pflegen und gesund halten. Im Rahmen der Gesundheitsförderung und der Prophylaxe klärt sie die Kinder über die Bedeutung einer guten Mundhygiene sowie einer ausgewogenen, zahngesunden Ernährung auf.

Weiterführender Link

Schule Maur - Schulzahnarzt

Schwimmunterricht

Der Schwimmunterricht ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Er findet von der 1. bis zur 5. Primarklasse im Rahmen des Sportunterrichts statt. Der Unterricht findet entweder im Lernschwimmbecken Benglen (in Fällanden) oder im Hallenbad Zumikon statt. Die Kinder werden mit dem Schulbus zum Schwimmunterricht gefahren.

Sekundarstufe

Die Sekundarschule dauert drei Jahre und bereitet die Jugendlichen aufs Berufsleben oder auf eine weiterführende Schule vor. 

Abteilungen

Die Schule Maur führt in der Sekundarschule drei Abteilungen A, B und C für die jeweiligen Leistungsniveaus, von denen die Abteilung A die anspruchsvollste ist. Um angemessene Klassengrössen zu erreichen, werden die Abteilungen B und C als gemeinsame Klasse geführt. Bei Bedarf werden auch die Abteilungen A und B als gemeinsame Klassen geführt.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Seniorinnen und Senioren im Klassenzimmer

Seniorinnen und Senioren in der Schule bringen Abwechslung in den Schulalltag und ergänzen den Unterricht mit ihrem wertvollen Erfahrungswissen. Sie fördern den Dialog und die Solidarität über die Generationen hinweg und ermöglichen ein vertieftes gegenseitiges Verständnis.

Die Schule Maur sucht freiwillige Seniorinnen und Senioren sowie andere Helferinnen und Helfer, die den Unterricht unterstützen.

Voraussetzungen

  • Freude am Umgang mit Kindern und an der Arbeit in der Schule
  • Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Lehrpersonen
  • Bereitschaft für regelmässige wöchentliche Einsätze

Es sind keine pädagogischen Vorkenntnisse nötig.

Weitere Informationen

 Flyer Seniorinnen und Senioren im Klassenzimmer

Kontakt

Schulverwaltung Maur
schule@maur.ch
043 366 13 33

Sonderpädagogische Massnahmen

Sonderpädagogische Massnahmen unterstützen Kinder mit besonderem Förderbedarf dabei, erfolgreich am Schulunterricht teilzunehmen. Dazu gehören integrative Förderung im Klassenverband, therapeutische Angebote sowie – bei Bedarf – weiterführende individuelle Unterstützungsformen.

Anmeldung und Zuweisung

Die Zuweisung zu sonderpädagogischen Massnahmen der Regelschule, genauso wie die Zuweisung zur Sonderschulung, beginnt mit einem schulischen Standortgespräch (SSG). Die Massnahmen werden gemeinsam beschlossen und bedingen die Zustimmung der Schulleitung. Bei Unklarheiten kann eine schulpsychologische Abklärung durchgeführt werden. Sonderpädagogische Massnahmen sind immer zeitlich begrenzt und werden innerhalb eines Jahres überprüft.

Entscheidung

Die Form der Sonderschulung wird unter Berücksichtigung der besonderen Bildungsbedürfnisse und der übrigen Umstände ausgewählt. Ziel ist eine angemessene Förderung entsprechend den Bedürfnissen des Kindes. Fällt eine Sonderschulung in Betracht, sind die Mitwirkung und die Zustimmung der Schulpflege erforderlich.

Weitere Informationen

Sonderpädagogisches Konzept Schule Maur [pdf, 932 KB]

Weiterführende Links

Schule Maur – Sonderpädagogik und besondere Förderung

Volkschulamt Kanton Zürich - Besonderer Bildungsbedarf

Schule Maur - Integrierte Sonderschulung (ISR)

Suchtprävention

Die Suchtprävention ist eine pädagogische Aufgabe und Teil der fächer- und stufenübergreifenden Gesundheitsförderung. Sie ist im Lehrplan der Volksschule verankert und trägt zur Qualitätsentwicklung der Schule Maur bei.

Ansatzpunkte

  • Einüben von Lebenskompetenzen wie Konfliktfähigkeit, Beziehungsfähigkeit sowie Vermittlung von suchtpräventivem Wissen und Handeln
  • Klarer und konsequenter Umgang der gesamten Schule mit Suchtmitteln und Suchtverhalten
  • Identifikation gefährdeter Schülerinnen und Schüler und adäquate Interventionen
  • Professionelle Kooperation mit Eltern, Schulsozialarbeit und Fachstellen aus der Jugendarbeit und Prävention.

Weiterführende Links 

U

Übertritt und Umstufung

Übertritt in die Sekundarschule

Die Entscheidung darüber, welche Abteilung Ihr Kind besuchen wird, treffen Lehrpersonen gemeinsam mit Ihnen als Eltern beim Elterngespräch. Grundlage für die Entscheidung ist eine Gesamtbeurteilung Ihres Kindes. Können Sie sich mit den Lehrpersonen und eventuell mit der Schulleitung nicht über die Zuteilung einigen, entscheidet die Schulpflege.

Ist absehbar, dass ein Kind das Schuljahr nicht bestehen wird, werden die Eltern spätestens Ende des ersten Semesters informiert.

Umstufung innerhalb der Sekundarschule


Ein Wechsel von einer Abteilung in eine andere Abteilung der Sekundarschule ist jeweils zu folgenden Terminen möglich:

  • In der 1. Sekundarklasse: Ende November, Mitte April oder auf Anfang Schuljahr

  • In anderen Klassen: Ende Januar oder auf Anfang Schuljahr

Der Wechsel kann von der Lehrperson oder den Eltern vorgeschlagen werden. Den Entscheid treffen Lehrpersonen wiederum gemeinsam mit Ihnen als Eltern, bei Uneinigkeit entscheidet die Schulpflege.

Weitere Informationen

Elterninformation Wechsel Primarstufe-Sekundarstufe

Weiterführender Link

Schule Maur - Sekundarschule

Elterninformation Wechsel Primarstufe - Sekundarstufe [pdf, 825 KB]

Unterrichtsgestaltung

Die Lehrperson gestaltet den Unterricht eigenverantwortlich nach dem Lehrplan und nutzt verschiedene Methoden, um abwechslungsreiche Lernumgebungen zu schaffen.

Eltern haben die Möglichkeit, sich bei der Lehrperson über den Unterricht zu informieren und eigene Anregungen einzubringen. Ob und wie diese Anregungen berücksichtigt werden, entscheidet die Lehrperson.

Weitere Informationen

FAQ Eltern und Schule Maur [pdf, 183 KB]

V

Versicherung

Alle Kinder sind über die obligatorische Krankenkassen-Grundversicherung gegen Unfall versichert. Die Schule Maur hat keine Schülerunfallversicherung.

Haftung

Für Sach- und Personenschäden, die durch Schülerinnen und Schüler verursacht werden, sind die Eltern haftbar.

W

Wegzug

Wenn Sie aus unserer Gemeinde wegziehen, informieren Sie bitte die Klassenlehrperson und die Schulverwaltung so früh wie möglich. Die Schulverwaltung meldet Ihr Kind anschliessend bei der neuen Schule an.

Nehmen Sie auch frühzeitig Kontakt mit der neuen Schule auf. So können offene Fragen geklärt werden und Ihr Kind fühlt sich sicherer beim Schulwechsel.

Kontakt

Schulverwaltung Maur
schule@maur.ch
043 366 13 33

Z

Zeugnis und Beurteilung

Die Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler ist ein fester Bestandteil der Volksschule. Berücksichtigt werden die Leistungen in den einzelnen Fächern, die Lernentwicklung sowie das Verhalten.

Zyklen

Der Lehrplan 21 teilt die elf Jahre der Volksschule in drei Zyklen:

  • Der 1. Zyklus umfasst die ersten vier Schuljahre. Das sind die zwei Jahre Kindergarten und die ersten beiden Primarschuljahre.
  • Der 2. Zyklus umfasst die Schuljahre 5 bis 8 (3. bis 6. Primarklasse).
  • Der 3. Zyklus die Schuljahre 9 bis 11 (Sekundarschule).

Die Schule Maur ist ab Schuljahr 26/27 in Zyklen organisiert und die Klassen- und Lehrpersonenwechsel erfolgen in der Primarschule daher im Zweijahresrhythmus.

Weitere Informationen

Weiterführender Link

Volksschulamt Kanton Zürich - Zeugnisse und Beurteilung

Volksschulamt Kanton Zürich - Lehrplan 21

Zuzug

Sie ziehen mit schulpflichtigen Kindern in unsere Gemeinde? Herzlich willkommen!

Bitte melden Sie sich bei der Schulverwaltung. Unsere Mitarbeitenden organisieren gemeinsam mit der zuständigen Schulleitung den Schulwechsel für Ihr Kind.

Weitere Informationen

Kontakt

Schulverwaltung Maur
schule@maur.ch
043 366 13 33

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