Informationen A – Z
A
Absenzen
Eltern sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihr Kind regelmässig zur Schule geht. Bei Abwesenheiten – auch bei freiwilligen Stunden oder Schulveranstaltungen, – müssen die Eltern den Absenzgrund umgehend der Klassenlehrperson melden.
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Abwesenheit von Lehrpersonen
Bei Abwesenheit einer Lehrperson organisiert die Schulleitung eine Stellvertretung. Da dies jedoch bei kurzfristigen und unerwarteten Ausfällen nicht immer möglich ist, übernehmen in solchen Fällen andere Lehrpersonen vorübergehend die Betreuung («Spetten») – maximal für drei Tage.
In Ausnahmefällen können einzelne Lektionen ausserhalb der Blockzeiten ausfallen. Während der Blockzeiten (8.20 bis 11.55 Uhr) ist die Betreuung gewährleistet.
Bei planbaren Abwesenheiten informieren die Lehrpersonen die Eltern direkt und teilen mit, wer die Stellvertretung übernimmt. Bei kurzfristigen, unvorhersehbaren Ausfällen hat die Organisation der Vertretung Vorrang, sodass in der Regel keine Information an die Eltern folgt.
Weitere Informationen
Audiopädagogische Angebote
Audiopädagogische Angebote unterstützen Kinder und Jugendliche mit Hörproblemen während der Schulzeit. Um die Unterstützung zu erhalten, muss die Hörbeeinträchtigung durch einen Facharzt bestätigt werden. Benötigte Hilfsmittel werden in der Regel von der IV finanziert.
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B
Begabungs- und Begabtenförderung (BBF)
Von besonderer Begabung wird gesprochen, wenn Schülerinnen und Schüler, die in einem oder mehreren Entwicklungsbereichen ihrer Altersgruppe deutlich voraus sind. Diese Kinder erhalten an der Schule Maur eine gezielte Förderung. Art und Umfang der Begabungs- und Begabtenförderung werden im Sonderpädagogischen Konzept definiert.
Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrperson.
Weitere Informationen
Elterninformation Begabtenfoerderung [pdf, 150 KB]
Sonderpädagogisches Konzept [pdf, 932 KB]
Weiterführender Link
Berufsvorbereitungsjahr
Gemäss Berufsbildungsgesetz vom 1. Januar 2004, § 12, und Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz vom 1. Januar 2009, § 5 und § 6, besteht für die Gemeinden eine Angebotspflicht für Berufsvorbereitungsjahre. Die Gemeinden können die Führung der Berufsvorbereitungsjahre vertraglich an einen kantonal anerkannten Anbieter ihrer Wahl übertragen. An der Sitzung vom 16. Juni 2009 hat die Schulpflege Maur die Führung der Berufsvorbereitungsjahre an die Berufswahlschule Uster (BWS) und die Tempus Schule am See, Küsnacht, übertragen.
Weitere Informationen
Reglement Berufsvorbereitungsjahr [pdf, 193 KB] [pdf, 193 KB]
Weiterführende Links
Kontakt
Schulverwaltung Maur
schule@maur.ch
043 366 13 33
Bezirksrat
Der Bezirksrat ist die wichtigste Behörde des Verwaltungsrechts auf Bezirksebene. Er besteht aus dem Statthalter als Präsident sowie zwei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern.
Die Bezirksräte beaufsichtigen die Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften auf Bezirksebene. Sie sind die erste Instanz im Kanton für Verwaltungsrecht und entscheiden über Rekurse und Beschwerden gegen Beschlüsse von Gemeinden oder anderen kommunalen Behörden und Trägern, die mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Gemeinde beauftragt sind.
Dabei üben sie eine aktive Aufsichtsfunktion aus, führen Kontrollen bei Gemeindebehörden durch (Visitationen) und schreiten bei Verdacht auf Missstände ein. Bezirksräte können zudem Aufsichtsmassnahmen anordnen.
Im Schulbereich beschränkt sich die Aufsicht des Bezirksrats auf organisatorische, personelle und finanzielle Fragen. Der Bezirksrat ist auch Rechtsmittelinstanz gegen Anordnungen der Schulpflege.
Im Schulbereich beschränkt sich die Aufsicht des Bezirksrats auf organisatorische, personelle und finanzielle Fragen. Er ist auch Rechtsmittelinstanz gegen Anordnungen der Schulpflege.
Blockzeiten
Alle Kinder haben von Montag bis Freitag jeden Vormittag Schulunterricht. Während der Blockzeiten von 08.15 bis 11.55 Uhr müssen alle Schülerinnen und Schüler in der Schule anwesend sein.
D
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, haben Anspruch auf Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Sie werden von DaZ-Lehrpersonen beim Spracherwerb unterstützt. Die Zuteilung zu den verschiedenen DaZ-Angeboten erfolgt nach festgelegten Kriterien.
Der DaZ-Unterricht findet als Zusatzunterricht in Kleingruppen statt. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler in der deutschen Sprache und in ihrem Integrationsprozess entsprechend ihrem Leistungsvermögen zu fördern. So wird ihnen der Anschluss an die entsprechende Regelklasse ermöglicht.
Weitere Informationen
Elterninformation Deutsch als Zweitsprache (DaZ) [pdf, 398 KB]
Weiterführende Links
Dispensation, Urlaubs-/Dispensationsgesuch
Wiederkehrende Dispensationen
Die Schulleitung kann wiederkehrende Dispensationen in einzelnen Fächern bewilligen, sofern zwingende Gründe vorliegen.
Urlaubsgesuche
Ausserdem können Kinder an bestimmten religiösen Festtagen ihrer Konfession oder aus anderen aussergewöhnlichen Gründen vom Unterricht dispensiert werden. In diesem Fall richten
Eltern ein schriftliches Gesuch mit detaillierter Begründung und gegebenenfalls zusätzlichen Unterlagen an die Schulpflege Maur.
Die Schulpflege entscheidet über das Gesuch auf Antrag des Leiters Bildung. Die Eltern werden schriftlich über den Entscheid informiert.
Bewilligungsgründe
Gemäss Volksschulverordnung können Dispensations- und Urlaubsgesuche in folgenden Fällen bewilligt werden:
-
Ansteckende Krankheit im persönlichen Umfeld
-
Aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld
-
Hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art
-
Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen
-
Aussergewöhnlicher Förderbedarf bei besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen
-
Schnupperlehren und ähnliche Anlässe für die Berufsvorbereitung
Wichtig: Das Fernbleiben von der Schule trotz abgelehntem Urlaubsgesuch führt zu einer Meldung an das Statthalteramt Uster (Verstoss gegen § 57 aufgrund § 76 des Volksschulgesetzes).
Weitere Informationen
- Dispensationsgesuch Schule Maur [docx, 194 KB]
- Reglement Jokertage 2018 08 01 [pdf, 38 KB]
- Jokertage Schule Maur - Flyer [pdf, 138 KB]
Weiterführende Links
Schule Maur - Dokumente & Formulare
Kontakt
Schulverwaltung Maur
schule@maur.ch
043 366 13 33
E
Eltern und Schule
Eine erfolgreiche Schullaufbahn der Kinder hängt massgeblich von der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ab. In Bereichen wie Hausaufgaben, Gesundheitsvorsorge und Elternmitwirkung kann die Schule ihren Auftrag besser erfüllen, wenn die Eltern eine aktive Rolle übernehmen.
Elternabende
Elternabende fördern diese Zusammenarbeit. Sie bieten ausserdem eine wertvolle Gelegenheit zum Aufbau von Kontakten und zum Informationsaustausch. Es wird erwartet, dass mindestens ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter daran teilnimmt.
Die erste Ansprechperson für Eltern ist die Klassenlehrperson.
Weitere Informationen
Elternmeldestelle
Bei Anliegen, die das Kind oder die Schule Maur betreffen, ist die jeweilige Lehrperson die primäre Anlaufstelle für Eltern und Erziehungsberechtigte. In gewissen Fällen ist es jedoch ratsam, auch die Schulleitung und als weitere Instanz die Leitung Bildung einzubeziehen.
Um die Kommunikationswege für Eltern zu vereinfachen, bietet die Schule Maur eine Elternmeldestelle. Sie ist eine praktische Kontaktmöglichkeit, wenn Sie unsicher sind, an wen Sie sich wenden sollen. Die Meldestelle gibt Ihnen Gewissheit, dass Ihr Anliegen ernst genommen wird und die richtige Stelle erreicht.
Die Elternmeldestelle wird von einem Kontaktteam, das sich aus Mitgliedern der Schulleitung und Schulpflege zusammensetzt, betreut.
Weiterführender Link
Schule Maur - Elternmeldestelle kontaktieren
Kontakt
Elternmeldestelle Schule Maur
feedback@schule-maur.ch
F
Familienergänzende Betreuung
Ferienplan Schule Maur
Weiterführender Link
Freizeit & Mobilitär
Weiterführender Link
G
Gesetzliche Grundlagen
Der Schulbetrieb der Schule Maur basiert auf kantonalen und kommunalen Gesetzen und Verordnungen.
Weiterführende Links
H
Hausaufgaben
Hausaufgaben fördern das Pflichtgefühl, das selbstständige Arbeiten und das Verantwortungsbewusstsein. Sie dienen dazu, den Lernstoff zu festigen, zu vertiefen und anzuwenden.
Die Aufgaben werden unter Berücksichtigung des Leistungsvermögens der Schülerinnen und Schüler gestellt. Sie sollten von den Kindern eigenständig und ohne elterliche Hilfe lösbar sein.
In der Regel gibt es keine Hausaufgaben:
-
Nach dem Nachmittagsunterricht (auf den Folgetag)
-
Übers Wochenende (von Freitag auf Montag)
-
Über Feiertage
-
Über die Ferien
Weiterführender Link
Hausaufgabenstunde
Alle Schuleinheiten bieten ausserhalb der Unterrichtszeiten betreute Hausaufgabenstunden an. Informationen zur zeitlichen Ansetzung und zur Organisation erhalten sie von der Klassenlehrperson Ihres Kindes.
Heimatliche Sprache und Kultur (HSK)
Die freiwilligen Kurse für Heimatliche Sprache und Kultur (HSK) ergänzen den regulären Schulunterricht. Sie fördern die Erstsprache, vermitteln Hintergrundwissen über die Herkunftsregion und stärken die Sprachkompetenz der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Die Kurse tragen wesentlich zur Identitätsbildung und Integration bei.
Der Unterricht ist politisch und konfessionell neutral und von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich anerkannt.
Weiterführender Link
Volksschulamt Kanton Zürich – Heimatliche Sprache und Kultur
I
Information und Kommunikation - Escola
Die Schule Maur nutzt die Escola-App für die Kommunikation zwischen Schule und Eltern. Über Escola können Eltern:
-
Nachrichten an Lehrpersonen senden und empfangen
-
Gesprächstermine vereinbaren
-
Absenzen melden
-
Informationen und Mitteilungen der Schule erhalten
-
Den Stundenplan des Kindes einsehen
Bei Anliegen, die das eigene Kind betreffen, ist die Klassenlehrperson die erste Ansprechperson.
Während des Unterrichts sind Lehrpersonen nicht erreichbar. Anfragen werden jedoch zeitnah beantwortet. Ausnahme: An Wochenenden und Feiertagen sowie in den Schulferien besteht für Mitarbeitende der Schule Maur keine Erreichbarkeitspflicht.
Gesprächstermine oder Telefonate können Eltern unkompliziert über Escola vereinbaren. Um den Schulbetrieb nicht zu stören, wird darum gebeten, von unangekündigten Besuchen abzusehen.
Die Escola-App dient ausschliesslich dem Austausch zwischen Schule und Eltern. Sie ist kein Kommunikationsmittel für Eltern untereinander. Eine Weitergabe von Telefonnummern oder E-Mail-Adressen ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Kollektive Anliegen
Kollektive Anfragen können bei Bedarf über die Elternratsvertretung der Klasse an die Klassenlehrperson oder den Elternrat gerichtet werden. Der Elternrat ist nicht für Einzelanliegen zuständig.
Weitere Informationen
Integrative Förderung (IF)
Die integrative Förderung unterstützt Kinder mit besonderen Lernbedürfnissen. Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen arbeiten eng mit den Klassenlehrpersonen zusammen und fördern die Kinder direkt im Unterricht.
Auch Kinder mit einer Behinderung oder Lernbehinderung können dank der integrativen Förderung in einer Regelklasse unterrichtet werden. Sie erhalten einzeln oder in kleinen Gruppen die notwendige zusätzliche Unterstützung durch Fachpersonen.
Weitere Informationen
Elterninformation Integrative Förderung [pdf, 150 KB]
Weiterführender Link
Volksschulamt Kanton Zürich – Integrierte Schulung
Integrierte Sonderschulung (ISR)
Bei der integrierten Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR) besuchen Schülerinnen und Schüler mit erheblichen sonderpädagogischen Bedürfnissen den Unterricht in einer Regelklasse. In einzelnen Lektionen werden sie von Fachleuten gezielt gefördert.
Die ISR richtet sich an Kinder mit Sonderschulstatus.
Weitere Informationen
Elterninformation Integrierte Sonderschulung (ISR) [pdf, 192 KB]
Weiterführender Link
J
Jokertage
Alle Schülerinnen und Schüler haben pro Schuljahr das Anrecht auf zwei Jokertage (gemäss § 30 der Volksschulverordnung). Bei Jokertagen handelt es sich um Ferientage.
Die wichtigsten Informationen finden Sie auf unserem Flyer.
Weitere Informationen
Reglement Jokertage 2018 08 01 [pdf, 38 KB]
Jokertage Schule Maur - Flyer [pdf, 138 KB]
K
Kindergarten
Mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt für die Kinder die Volksschulzeit. In diesen ersten beiden Schuljahren werden sie in ihrer individuellen Entwicklung gefördert und auf den Übergang in die Primarschule vorbereitet.
Weitere Informationen
- Elterninformation Volksschule [pdf, 10.7 MB]
- Elterninformation Kindergartenstufe [pdf, 741 KB]
- Merkblatt Elterngespräche Kindergarten [pdf, 841 KB]
Weiterführende Links
Klassenbildung / Klassenzuteilung
Jedes Jahr bilden die Schulleiterinnen und Schulleiter der Schuleinheiten neue Klassen. Dabei achten sie darauf, dass die Klassen ausgeglichen und gut durchmischt sind.
Berücksichtigt werden unter anderem:
-
Geschlechterverteilung
-
Leistungsniveau
-
Besondere schulische Bedürfnisse
-
Sprachkenntnisse
-
Soziales Verhalten
Um faire und stabile Klassen zu gewährleisten, können Wünsche zur Klassenzuteilung nicht berücksichtigt werden. Auch nach der Klassenbildung sind keine Änderungen möglich, da diese das Gleichgewicht der Klassen stören würden.
Weitere Informationen
Kündigungstermine Musikschule und Schulergänzende Betreuung
Die Musikschule und die schulergänzende Betreuung (Mittagstisch) können zweimal jährlich gekündigt werden – jeweils auf Ende des Semesters.
Anmeldungs- und Kündigungstermine
Für das Frühlingssemester: 30. November
Für das Herbstsemester: 31. Mai
Wichtig: Kündigungen sind ausserhalb dieser Termine nicht möglich. Die Anmeldung gilt jeweils für ein ganzes Semester.
Weitere Informationen
L
Läuse/Kopfläuse
Kopfläuse können sowohl Kinder als auch Erwachsene befallen. Sie sind kein Zeichen mangelnder Hygiene.
Es handelt sich dabei um kleine Parasiten, die im menschlichen Kopfhaar vorkommen. Sie sind zwar lästig, aber gesundheitlich harmlos und lassen sich gut behandeln.
Eine Ansteckung erfolgt bei direktem Kontakt von Haar zu Haar mit einer infizierten Person. Anzeichen sind Juckreiz und sichtbare Eier (Nissen). Wenn in der Schule, in der Familie oder im Freundeskreis Läuse vorkommen, sollten die Haare kontrolliert werden.
Weitere Informationen
Merkblatt Behandlung von Kopfläusen [pdf, 528 KB]
Weiterführende Links
Lehrplan 21
Der Lehrplan 21 bildet die bildungspolitisch definierte Grundlage für den Unterricht an der Volksschule. Er legt die Lernziele für alle Stufen der Volksschule fest.
Er dient als Planungsinstrument für Lehrpersonen, Schulen und Bildungsbehörden. Darüber hinaus orientiert er Eltern und Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler sowie weiterführende Schulen (Gymnasien, Berufslehren und Fachmittelschulen) über die in der Volksschule zu erreichenden Kompetenzen.
Der Lehrplan dient auch als Grundlage für die Pädagogische Hochschule und die Entwicklung von Lehrmitteln.
Weiterführender Link
Leiter Bildung
Der Leiter Bildung führt die Schule Maur im Auftrag der Schulpflege. Gemeinsam mit den sechs Schulleitungen trägt er die Verantwortung für die operative und pädagogische Leitung der gesamten Schule.
Die Führung der fünf Schuleinheiten und der Musikschule selbst ist Aufgabe der jeweiligen Schulleitung. Gemeinsam mit ihnen bildet der Leiter Bildung die Schulleitungskonferenz, deren Vorsitz er innehat.
Weiterführender Link
Logopädische Therapie
Die Logopädie unterstützt Schülerinnen und Schüler bei Sprache und Kommunikation. Diese unterstützende Massnahme ist wichtig, da Beeinträchtigungen beim Sprechen oder Verstehen das Lernen, die Aufgabenbewältigung und den sozialen Kontakt erschweren können – insbesondere in sprachintensiven Fächern.
Anmeldung und Zuweisung
Wenn bei einem Kind eine Sprachauffälligkeit festgestellt wird, vereinbaren die Eltern gemeinsam mit der Lehrperson ein Gespräch mit der Logopädin oder dem Logopäden am Schulstandort. Dort wird die logopädische Abklärung beantragt. Nach Abschluss der Abklärung und mit Zustimmung der Eltern kann die Schulleitung eine logopädische Therapie anordnen.
Weitere Informationen
Merkblatt Logopädische Therapie [pdf, 1.8 MB]
Weiterführender Link
M
Mittelschule
Die zentralen Aufnahmeprüfungen (ZAP) ermöglichen einen Wechsel an verschiedene Mittelschulen und ans Gymnasium. Für die Schülerinnen und Schüler der 6. Primarklasse sowie der 2. und 3. Sekundarklasse der Schule Maur wird während dem 1. Semester eine gezielte Prüfungsvorbereitung angeboten. Die Vorbereitungskurse finden in den Räumlichkeiten der Schule Maur statt. Anmeldungen für die Vorbereitungskurse für die teilnahmeberechtigten Schüler/innen werden durch die Lehrpersonen an die Eltern versandt. Anmeldeschluss ist jeweils der letzte Schultag vor den Frühlingsferien.
Weitere Informationen
- Anmeldung Vorbereitung Mittelschulen [docx, 66 KB]
- Vorbereitungskurs Aufnahmeprüfung Mittelschulen allgemeine Bestimmungen [pdf, 162 KB] [pdf, 166 KB]
Weiterführender Link
O
Organigramm
Das Organigramm der Schule Maur zeigt die Struktur und die Zuständigkeiten der Schulorganisation.
Strategische Ebene
Die Schulpflege ist für die strategische Führung verantwortlich.
Operative Ebene
Die Schulleitungskonferenz ist für die operative und pädagogische Leitung der Schule Maur verantwortlich.
Weitere Informationen
Organisationsstatut
Das Organisationsstatut der Schule Maur ergänzt die gesetzlichen Bestimmungen und die Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Maur vom 3. März 2024.
Das Statut regelt:
-
Die Zusammensetzung, Aufgaben und Kompetenzen der Behördenorgane, der Schulorgane und der Schulverwaltung
-
Die Geschäftsführung der Schulpflege und der ihr unterstellten Organe
Weitere Informationen
P
Primarstufe
Die sechsjährige Primarschule schliesst an den Kindergarten an. In dieser Zeit erwerben die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse in allen wichtigen Fächern. Gegen Ende der Primarschulzeit zielt der Unterricht zusätzlich darauf ab, die Kinder auf den Übertritt in die Sekundarschule oder das Langgymnasium vorzubereiten.
Weitere Informationen
- Elterninformation Volksschule [pdf, 10.7 MB]
- Elterninformation Wechsel Primarstufe - Sekundarstufe [pdf, 825 KB]
- Merkblatt Zeugnisse Zyklus 1 [pdf, 841 KB]
- Merkblatt Zeugnisse Zyklus 2 [pdf, 884 KB]
Weiterführender Link
Privatschulen
Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind statt in eine öffentliche Schule in eine private Schule zu schicken.
Auch Privatschulen sind gesetzlich verpflichtet, sich am Lehrplan der Volksschule des Kantons Zürich zu orientieren. Dadurch ist ein reibungsloser Wechsel von einer privaten in eine öffentliche Schule oder umgekehrt möglich.
Schülerinnen und Schüler, die eine Privatschule besuchen oder zu Hause unterrichtet werden, können die obligatorischen Lehrmittel kostenlos am Wohnort beziehen. Diese können in der Gemeinde- und Schulbibliothek der Gemeinde Maur ausgeliehen werden.
Lehrmittelabgabe
Die Schule Maur gibt nur die Lehrmittel ab, die aktuell obligatorisch sind und im laufenden Schuljahr gebraucht werden. Die Materialien müssen sorgfältig behandelt und am Ende des Schuljahres in der Bibliothek zurückgegeben werden. Arbeitshefte dürfen behalten werden. Beschädigte Lehrmittel müssen anteilig bezahlt werden.
Jährliche Meldung
Gemäss § 71 der Volksschulverordnung (VSV, Stand 28. Juni 2006) müssen externe Schulen der Schulpflege am Wohnort einmal jährlich eine Meldung über ihre Schülerinnen und Schüler machen.
Weiter Informationen
Weiterführender Link
Probleme und Schwierigkeiten
Offene Kommunikation ist uns wichtig. Bei Problemen oder Anliegen, die Ihr Kind und die Schule betreffen, können Sie sich jederzeit an die Schule wenden.
Bitte kontaktieren Sie als erste Ansprechperson immer zuerst die Klassenlehrperson bzw. die Klassenlehrpersonen. Um den Unterricht nicht zu stören, stellen Sie telefonische Anfragen bitte vor oder nach dem Unterricht.
Weitere Ansprechpersonen
Wenn das Anliegen im Gespräch mit der Klassenlehrperson nicht geklärt werden kann, stehen die Schulleitung und als weitere Instanz der Leiter Bildung zur Verfügung.
Bei administrativen Fragen hilft Ihnen die Schulverwaltung jederzeit gerne weiter.
Weiterführender Link
Schule Maur - Elternmeldestelle
Kontakt
Schulverwaltung Maur
schule@maur.ch
043 366 13 33
Promotion, Übertritt und Umstufung
Die Entscheidung, ob ein Kind in die nächste Klasse kommt oder in eine andere Schulstufe wechselt, wird auf Grundlage mehrerer Faktoren sorgfältig getroffen:
-
Lern- und Arbeitsverhalten
-
Sozialverhalten
-
Persönliche Entwicklung
-
Leistungen (Noten)
Entscheidungsprozess
Die Entscheidung wird gemeinsam von Klassenlehrperson, Eltern, Schülerin oder Schüler und Schulleitung getroffen. Bei Uneinigkeit wird eine Beurteilung durch die Schulpflege eingeholt. Gegen diesen Entscheid kann Rekurs eingelegt werden.
Ist absehbar, dass ein Kind das Schuljahr nicht bestehen wird, werden die Eltern spätestens Ende des ersten Semesters informiert.
Besondere Regelung
Eine Wiederholung der 6. Klasse ist nur aus aussergewöhnlichen Gründen möglich (beispielsweise bei langer Krankheit).
Umstufung innerhalb der Sekundarschule
Ein Wechsel von einer Abteilung in eine andere Abteilung der Sekundarschule ist jeweils zu folgenden Terminen möglich:
-
In der 1. Sekundarklasse: Ende November, Mitte April oder auf Anfang Schuljahr
-
In anderen Klassen: Ende Januar oder auf Anfang Schuljahr
Der Wechsel kann von der Lehrperson oder den Eltern vorgeschlagen werden und wird von der Schule geprüft.
Weiterführender Link
Psychomotoriktherapie
Die Psychomotoriktherapie unterstützt Schülerinnen und Schüler bei Auffälligkeiten in der Bewegungsentwicklung, im Bewegungsverhalten oder in der sozio-emotionalen Entwicklung. Ziel der Therapie ist es, die Wahrnehmungs-, Handlungs- und Kontaktfähigkeiten der Kinder zu fördern und zu stärken.
Anmeldung und Zuweisung
Wenn bei einem Kind Auffälligkeiten beobachtet werden, können Eltern und Lehrperson in einem schulischen Standortgespräch eine psychomotorische Abklärung beantragen. Nach Abschluss der Abklärung und mit Einverständnis der Eltern kann die Schulleitung eine psychomotorische Therapie anordnen.
Weitere Informationen
Elterninformation Psychomotorik [pdf, 271 KB]
Weiterführender Link
Psychotherapie
Die Psychotherapie unterstützt Schülerinnen und Schüler bei emotionalen und psychischen Belastungen. Die Therapie hilft ihnen, mit Herausforderungen umzugehen, ihre Stärken zu entwickeln und ihr Wohlbefinden zu verbessern – im familiären wie im schulischen Umfeld.
Anmeldung und Zuweisung
Die Psychotherapie wird nicht schulintern angeboten. Die Zuweisung erfolgt über den Schulpsychologischen Dienst Maur.
Weitere Informationen
Merkblatt Psychotherapie [pdf, 1.0 MB]
Weiterführender Link
Kontakt
Q
Qualitätsmanagement
Das Qualitätsmanagement der Schule Maur basiert im Wesentlichen auf dem Handbuch Schulqualität der Bildungsdirektion des Kantons Zürich. In den Bereichen Unterricht und Erziehung strebt die Schule Maur ein besonders hohes Mass an Schulqualität an.
Um diesen Anspruch zu erfüllen, werden auf allen Ebenen gemeinsam getragene, erreichbare und sinnvoll formulierte Ziele definiert. Die Erreichung dieser Ziele wird regelmässig evaluiert.
Weitere Informationen
Konzept Qualitätsmanagement Schule Maur [pdf, 224 KB]
R
Rückstellung von der Schulpflicht
In der Regel werden Kinder schulpflichtig, wenn sie bis zum 31. Juli das vierte Lebensjahr vollendet haben. In bestimmten Fällen können Eltern ein Gesuch um Rückstellung stellen, damit ihr Kind ein Jahr später in den Kindergarten eintritt.
Weitere Informationen
S
Schulleitung
Die Schulleitung übernimmt die Führungsaufgaben in ihrer Schuleinheit und ist mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet. Sie leitet die Schule in betrieblich-operativen Belangen, wirkt bei Personalgeschäften mit und ist zusammen mit der Schulleitungskonferenz für die Qualitätssicherung und -entwicklung zuständig.
Gegen Entscheidungen der Schulleitung kann innerhalb von zehn Tagen eine Überprüfung durch die Schulpflege verlangt werden.
Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen sind im Funktionsdiagramm geregelt.
Weiterführender Link
Schulpflege
Mitglieder
Die Schulpflege wird alle vier Jahre von den stimmberechtigten Maurmerinnen und Maurmern gewählt und besteht aus sieben Mitgliedern. Die Schulpräsidentin bzw. der Schulpräsident ist von Amts wegen Mitglied des Gemeinderats.
Die Schulpflegemitglieder sind verschiedenen Bereichen mit fachspezifischen Aufgaben zugeordnet. Zudem besuchen sie die ihnen zugeteilten Klassen und nehmen an Schulveranstaltungen, Elternabenden und Besuchstagen teil. Die Schulpflegemitglieder unterstehen dem Amtsgeheimnis.
Für besondere Aufgaben kann die Behörde Projekt- und Arbeitsgruppen einsetzen oder Fachleute hinzuziehen.
Weiterführender Link
Schulpflicht
Die obligatorische Schulzeit beträgt elf Jahre. Alle Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Lebensjahr vollendet haben, treten im darauffolgenden August automatisch in die Kindergartenstufe ein.
Die Schulverwaltung sendet den Eltern alle Anmeldeunterlagen direkt zu.
Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit ist ein Handlungsfeld der Kinder- und Jugendarbeit und steht Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie Lehrpersonen zur Verfügung. Sie unterstützt, begleitet und berät bei Krisen, Schwierigkeiten in der Schule oder mit Freunden sowie bei familiären Fragen. Im schulischen Kontext leistet sie zudem wichtige Präventionsarbeit und fördert eine positive Schulhauskultur.
Die Schulsozialarbeit ist mit anderen Jugendhilfeinstanzen und Fachstellen vernetzt und fördert die Zusammenarbeit untereinander.
Weitere Informationen
Schulzahnpflegeinstruktion
Die Schulzahnpflegeinstruktorin zeigt den Kindern im Kindergarten und in der Unterstufe, wie sie ihre Zähne und ihr Zahnfleisch richtig pflegen und gesund halten.
Weiterführender Link
Schwimmunterricht
Der Schwimmunterricht ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Er findet von der 1. bis zur 5. Primarklasse im Rahmen des Sportunterrichts statt. Der Unterricht findet entweder im Lernschwimmbecken Benglen (in Fällanden) oder im Hallenbad Zumikon statt. Die Kinder werden mit dem Schulbus zum Schwimmunterricht gefahren.
Sekundarstufe
Die Sekundarschule dauert drei Jahre und bereitet die Jugendlichen aufs Berufsleben oder auf eine weiterführende Schule vor. Die Sekundarstufe wird in bis zu drei Abteilungen mit unterschiedlich hohen Anforderungen geführt
Abteilungen
Die Schule Maur führt auf der Sekundarstufe drei Abteilungen A, B und C für die jeweiligen Leistungsniveaus, von denen die Abteilung A die anspruchsvollste ist. Um sinnvolle Klassengrössen zu erreichen, werden die Abteilungen B und C seit mehreren Jahren als gemeinsame Klasse geführt.
Übertritt und Umstufung
Der Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule erfolgt auf Basis einer Gesamtbeurteilung. Über die passende Abteilung entscheiden die Primarlehrperson und mindestens ein Elternteil [NE1] gemeinsam. Während der drei Schuljahre auf der Sekundarstufe gibt es feste Termine für eine mögliche Umstufung:
- In der 1. Sekundarklasse: Ende November, Mitte April oder auf Anfang Schuljahr
- In anderen Klassen: Ende Januar oder auf Anfang Schuljahr
An diesen Terminen können Eltern und Lehrpersonen besprechen, ob ein Wechsel in eine andere Abteilung oder Anforderungsstufe sinnvoll ist. Eine Wiederholung der gleichen Klasse ist in der Regel nicht vorgesehen.
Weiterführende Informationen
- Elterninformation Volksschule [pdf, 10.7 MB]
- Elterninformation Sekundarstufe [pdf, 1.1 MB]
- Flyer Neue Sek [pdf, 991 KB]
- Merkblatt Zeugnisse Zyklus 3 [pdf, 2.0 MB]
- Elterninformation Wechsel Primarstufe – Sekundarstufe
- Broschüre Nach der obligatorischen Schulzeit [pdf, 2.2 MB]
Weiterführende Links
Seniorinnen und Senioren im Klassenzimmer
Die Schule Maur sucht freiwillige Seniorinnen und Senioren sowie andere Helferinnen und Helfer, die den Unterricht unterstützen.
Voraussetzungen
- Freude am Umgang mit Kindern und an der Arbeit in der Schule
- Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Lehrpersonen
- Bereitschaft für regelmässige wöchentliche Einsätze
Es sind keine pädagogischen Vorkenntnisse nötig.
Weitere Informationen
Flyer Seniorinnen und Senioren im Klassenzimmer
Kontakt
Schulverwaltung Maur
schule@maur.ch
043 366 13 33
Sonderpädagogische Massnahmen
Die Sonderschulung ist eine sonderpädagogische Massnahme für Kinder, die in Regel- oder Kleinklassen ohne Stützmassnahmen nicht angemessen gefördert werden können. Sie umfasst Unterricht, Therapie, Erziehung und Betreuung und wird in einer öffentlichen oder privaten Sonderschule, als integrierte Sonderschulung (ISR) oder als Einzelunterricht durchgeführt. Die Abläufe sind im sonderpädagogischen Konzept der Schule Maur geregelt.
Anmeldung und Zuweisung
Die Zuweisung zu den Angeboten erfolgt über ein schulisches Standortgespräch auf Antrag der Lehrpersonen oder auf Anregung der Eltern. Sonderpädagogische Massnahmen sind immer zeitlich begrenzt und werden in der Regel halbjährlich, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres, überprüft.
Der Anspruch auf Sonderschulung besteht vom Kindergarteneintritt bis zum Schulabschluss, längstens jedoch bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres.
Entscheidung
Die Form der Sonderschulung wird unter Berücksichtigung der besonderen Bildungsbedürfnisse und der übrigen Umstände ausgewählt. Stehen gleichwertige Angebote zur Verfügung, ist die kostengünstigere Lösung vorzuziehen. Fällt eine Sonderschulung in Betracht, sind die Mitwirkung und die Zustimmung der Schulpflege erforderlich.
Weitere Informationen
Sonderpädagogisches Konzept Schule Maur [pdf, 932 KB]
Weiterführender Link
Suchtprävention
Die Suchtprävention ist eine pädagogische Aufgabe und Teil der fächer- und stufenübergreifenden Gesundheitsförderung. Sie ist im Lehrplan der Volksschule verankert und trägt zur Qualitätsentwicklung der Schule Maur bei.
Ansatzpunkte
- Einüben von Lebenskompetenzen wie Konfliktfähigkeit, Beziehungsfähigkeit sowie Vermittlung von suchtpräventivem Wissen und Handeln
- Klarer und konsequenter Umgang der gesamten Schule mit Suchtmitteln und Suchtverhalten
- Identifikation gefährdeter Schülerinnen und Schüler und adäquate Interventionen
- Professionelle Kooperation mit Eltern, Schulsozialarbeit und Fachstellen aus der Jugendarbeit und Prävention.
Weiterführende Links
U
Unterrichtsgestaltung
Die Lehrperson gestaltet den Unterricht eigenverantwortlich nach dem Lehrplan und nutzt verschiedene Methoden, um abwechslungsreiche Lernumgebungen zu schaffen.
Eltern haben die Möglichkeit, sich bei der Lehrperson über den Unterricht zu informieren und eigene Anregungen einzubringen. Ob und wie diese Anregungen berücksichtigt werden, entscheidet die Lehrperson.
Weitere Informationen
V
Versicherung
Alle Kinder sind über die obligatorische Krankenkassen-Grundversicherung gegen Unfall versichert. Die Schule Maur hat keine Schülerunfallversicherung.
Haftung
Für Sach- und Personenschäden, die durch Schülerinnen und Schüler verursacht werden, sind die Eltern haftbar.
W
Wegzug
Wenn Sie aus unserer Gemeinde wegziehen, informieren Sie bitte die Klassenlehrperson und die Schulverwaltung so früh wie möglich. Die Schulverwaltung meldet Ihr Kind anschliessend bei der neuen Schule an.
Nehmen Sie auch frühzeitig Kontakt mit der neuen Schule auf. So können offene Fragen geklärt werden und Ihr Kind fühlt sich sicherer beim Schulwechsel.
Kontakt
Schulverwaltung Maur
schule@maur.ch
043 366 13 33
Z
Zeugnis und Beurteilung
Die Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler ist ein fester Bestandteil der Volksschule. Berücksichtigt werden die Leistungen in den einzelnen Fächern, die Lernentwicklung sowie das Verhalten.
Weitere Informationen
- Elterninformation Zeugnis Kindergarten und Primarstufe Zyklus 1 [pdf, 841 KB]
- Elterninformation Zeugnis Primarstufe Zyklus 2 [pdf, 884 KB]
- Elterninformation Zeugnis Sekundarschule Zyklus 3 [pdf, 2.0 MB]
- FAQ Eltern und Schule Maur [pdf, 183 KB]
Weiterführender Link
Zuzug
Sie ziehen mit schulpflichtigen Kindern in unsere Gemeinde? Herzlich willkommen!
Bitte melden Sie sich bei der Schulverwaltung. Unsere Mitarbeitenden organisieren gemeinsam mit der zuständigen Schulleitung den Schulwechsel für Ihr Kind.
Weitere Informationen
Kontakt
Schulverwaltung Maur
schule@maur.ch
043 366 13 33