Dispensationsgesuch vom Schulunterricht
Dispensations-/Urlaubsgesuch
Kinder können an bestimmten religiösen Festtagen ihrer Konfession oder aus anderen aussergewöhnlichen Gründen vom Unterricht dispensiert werden. Das Dispensationsgesuch vom Schulunterricht ist durch die Eltern/Erziehungsberechtigten spätestens eine Schulwoche vor der Absenz mittels Onlineformular auszufüllen und einzureichen.
Dieser Entscheid gründet auf den Ausführungsbestimmungen "Dispensationen vom Schulunterricht und Jokertage" [pdf, 131 KB] der Schule Maur. Die Eltern werden über den Entscheid informiert.
Bewilligungsgründe
Gemäss Volksschulverordnung können Dispensations- und Urlaubsgesuche in folgenden Fällen bewilligt werden:
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Hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art. Die Bewilligungen erfolgen aufgrund der Empfehlungen des Volksschulamts (VSA).
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Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen. Neben dem Gesuch der Eltern/Erziehungsberechtigten muss eine Bescheinigung/Empfehlung des Anbieters vorliegen.
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Aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen. Neben dem Gesuch der Eltern/Erziehungsberechtigten muss eine Bescheinigung/Empfehlung des Anbieters vorliegen.
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Aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler.
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Andere Gründe. Auf Dispensationen in diesem Rahmen besteht kein Anspruch. Es werden maximal zwei Anlässe pro Schulkarriere bewilligt.
Wichtig: Das Fernbleiben von der Schule trotz abgelehntem Dispensations-/Urlaubsgesuch führt zu einer Meldung an das Statthalteramt Uster (Verstoss gegen § 57 aufgrund § 76 des Volksschulgesetzes).
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