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Dispensationsgesuch vom Schulunterricht

Dispensations-/Urlaubsgesuch

Kinder können an bestimmten religiösen Festtagen ihrer Konfession oder aus anderen aussergewöhnlichen Gründen vom Unterricht dispensiert werden. Das Dispensationsgesuch vom Schulunterricht ist durch die Eltern/Erziehungsberechtigten spätestens eine Schulwoche vor der Absenz mittels Onlineformular auszufüllen und einzureichen.

Dieser Entscheid gründet auf den Ausführungsbestimmungen "Dispensationen vom Schulunterricht und Jokertage" [pdf, 131 KB] der Schule Maur. Die Eltern werden über den Entscheid informiert.

Bewilligungsgründe

Gemäss Volksschulverordnung können Dispensations- und Urlaubsgesuche in folgenden Fällen bewilligt werden:

  • Hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art. Die Bewilligungen erfolgen aufgrund der Empfehlungen des Volksschulamts (VSA).

  • Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen. Neben dem Gesuch der Eltern/Erziehungsberechtigten muss eine Bescheinigung/Empfehlung des Anbieters vorliegen.

  • Aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen. Neben dem Gesuch der Eltern/Erziehungsberechtigten muss eine Bescheinigung/Empfehlung des Anbieters vorliegen.

  • Aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler.

  • Andere Gründe. Auf Dispensationen in diesem Rahmen besteht kein Anspruch. Es werden maximal zwei Anlässe pro Schulkarriere bewilligt.

Wichtig: Das Fernbleiben von der Schule trotz abgelehntem Dispensations-/Urlaubsgesuch führt zu einer Meldung an das Statthalteramt Uster (Verstoss gegen § 57 aufgrund § 76 des Volksschulgesetzes).

Weitere Informationen

Ausführungsbestimmungen Dispensationen vom Unterrichtsbesuch und Jokertage von Schüler/innen [pdf, 131 KB]

 

Dispensationsgesuch vom Schulunterricht

Das Dispensationsgesuch vom Schulunterricht ist durch die Eltern/Erziehungsberechtigten spätestens eine Schulwoche vor der Absenz mittels diesem Onlineformular auszufüllen und einzureichen.

Eltern / Erziehungsberechtigte/r

Die Eingabe der Mobilnummer muss ohne Punkte oder Leerschläge erfolgen. Z.B. +41799999999

Absenzdauer
Absenzgrund

Grund nach Volksschulverordnung (VSV) § 29 Abs. 2

*Dispensationen aus anderen Gründen sind auf zwei Anlässe pro Schulkarriere beschränkt.*
Begründung / genaue Erläuterung zum Gesuch

Angaben der Schülerin / des Schülers (1.Kind)

Angaben der Schülerin / des Schülers (2.Kind)

Angaben der Schülerin / des Schülers (3.Kind)

Bei einem Antrag von mehr als drei Kinder bitte ein zweites Formular ausfüllen.

Bestätigung
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