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Schulzahnarzt

Die Schule Maur leistet altersgerechte Präventionsarbeit in den Bereichen der Zahnpflege, Mundhygiene und zweckmässiger Ernährung. Zusätzlich zu den jährlichen zahnärztlichen Untersuchungen übernimmt die Schulzahnpflege-Instruktorin (SZPI) die Prävention im Unterricht.

Die Schule Maur leistet keine Beiträge an weitere Prophylaxemassnahmen wie Fluoridierungen und dentalhygienische Behandlungen.

Schulzahnpflegeinstruktion

Die Schulzahnpflegeinstruktorin zeigt den Kindern im Kindergarten und in der Primarschule, wie sie ihre Zähne und ihr Zahnfleisch richtig pflegen und gesund halten. Im Rahmen der Gesundheitsförderung und der Prophylaxe klärt sie die Kinder über die Bedeutung einer guten Mundhygiene sowie einer ausgewogenen, zahngesunden Ernährung auf.

Im Zyklus 1 besucht sie alle Klassen vier Mal pro Jahr. Im Zyklus 2 besucht sie die 3. Klassen und die 6. Klassen je zweimal pro Jahr.

Jährliche Untersuchung

Alle Schülerinnen und Schüler von der Kindergarten- bis zur Sekundarstufe werden jährlich zahnärztlich untersucht. Die Reihenuntersuchung ist obligatorisch, erfolgt in der zuständigen Schulzahnarztpraxis und ist für die Eltern kostenlos. 

Die Eltern werden mittels Kontrollkarte über die Untersuchungsresultate informiert. Die unterzeichnete Karte muss innerhalb einer Woche an die Lehrperson zurückgegeben werden.

Auf Wunsch können Schulabgängerinnen und Schulabgänger Bite-Wing-Röntgenaufnahmen zulasten der Schule erstellen lassen.

Zahnärztliche Behandlungen

Behandlungen sind nicht obligatorisch und werden von den Eltern organisiert. Die Wahl der Zahnärztin oder des Zahnarztes ist frei. Nach Möglichkeit finden diese Behandlungen in der schulfreien Zeit statt.

Behandlungskosten

Die Kosten für die Behandlung tragen die Eltern. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an die Eltern oder den gesetzlichen Vertreter. Die Ansätze entsprechen denen des Schulzahnärztlichen Dienstes der Stadt Zürich.

Kosten für versäumte Sitzungen gehen zulasten der Eltern und sind nicht beitragsberechtigt.

Einkommensabhängige Vergünstigungen

Das Gesuch um eine Beteiligung an den Kosten für Zahnbehandlungen muss mit dem von der Schule vorgegebenen Formular "Zahnbehandlung - Beitragsgesuch für einkommensabhängige Vergünstigungen" und einer Kopie des Steuerausweises der letzten rechtsgültigen Steuerrechnung sowie einer Kopie der Zahnarztrechnung bei der Schulverwaltung Maur, Gemeindehaus, 8124 Maur, eingereicht werden. Jeder Rechnung ist ein Leistungsausweis der Krankenversicherung und/oder der Versicherung beizulegen.

Für jedes angemeldete Kind / jede Rechnung muss ein separates Beitragsgesuch eingereicht werden.

Die Schule Maur gewährt einkommensabhängige Vergünstigungen gemäss Beitragsreglement.

  Massgebendes Einkommen der Erziehungsberechtigten Schulbeiträge in % des Maximaltarifes
A bis Fr. 30'000 46,7 %
B bis Fr. 53'000 33,3 %
C bis Fr. 63'000

20,0 %

D ab Fr. 63'000 0,0 %

 

Kontakte Schulzahnärzte

Schulzahnarzt Schule Ebmatingen / Schule Binz / Schule Pünt, Maur / Sekundarschule Looren

Dr. med. dent. Rasco Brietze
Zürichstrasse 116
8123 Ebmatingen
044 500 17 42

Schulzahnarzt Schule Aesch

Marcell Hungerbühler
HA, eidg. dipl. Zahnarzt
Zürichstrasse 116
8123 Ebmatingen
044 500 17 42

Mitarbeitende

Vorname Name Funktion
Daniela Porcelli Schulzahnpflegeinstruktorin
Jacqueline Jeck Sachbearbeiterin Gesundheit, Schulverwaltung

Weitere Informationen

Kontakt

Schulverwaltung Maur
schule@maur.ch 
043 366 13 33