Schulzahnarzt
Die Schule Maur leistet altersgerechte Präventionsarbeit in den Bereichen der Zahnpflege, Mundhygiene und zweckmässiger Ernährung. Zusätzlich zu den jährlichen zahnärztlichen Untersuchungen übernimmt die Schulzahnpflege-Instruktorin (SZPI) die Prävention im Unterricht.
Die Schule Maur leistet keine Beiträge an weitere Prophylaxemassnahmen wie Fluoridierungen und dentalhygienische Behandlungen.
Schulzahnpflegeinstruktion
Die Schulzahnpflegeinstruktorin zeigt den Kindern im Kindergarten und in der Primarschule, wie sie ihre Zähne und ihr Zahnfleisch richtig pflegen und gesund halten. Im Rahmen der Gesundheitsförderung und der Prophylaxe klärt sie die Kinder über die Bedeutung einer guten Mundhygiene sowie einer ausgewogenen, zahngesunden Ernährung auf.
Im Zyklus 1 besucht sie alle Klassen vier Mal pro Jahr. Im Zyklus 2 besucht sie die 3. Klassen und die 6. Klassen je zweimal pro Jahr.
Jährliche Untersuchung
Alle Schülerinnen und Schüler von der Kindergarten- bis zur Sekundarstufe werden jährlich zahnärztlich untersucht. Die Reihenuntersuchung ist obligatorisch, erfolgt in der zuständigen Schulzahnarztpraxis und ist für die Eltern kostenlos.
Die Eltern werden mittels Kontrollkarte über die Untersuchungsresultate informiert. Die unterzeichnete Karte muss innerhalb einer Woche an die Lehrperson zurückgegeben werden.
Auf Wunsch können Schulabgängerinnen und Schulabgänger Bite-Wing-Röntgenaufnahmen zulasten der Schule erstellen lassen.
Zahnärztliche Behandlungen
Behandlungen sind nicht obligatorisch und werden von den Eltern organisiert. Die Wahl der Zahnärztin oder des Zahnarztes ist frei. Nach Möglichkeit finden diese Behandlungen in der schulfreien Zeit statt.
Behandlungskosten
Die Kosten für die Behandlung tragen die Eltern. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an die Eltern oder den gesetzlichen Vertreter. Die Ansätze entsprechen denen des Schulzahnärztlichen Dienstes der Stadt Zürich.
Kosten für versäumte Sitzungen gehen zulasten der Eltern und sind nicht beitragsberechtigt.
Einkommensabhängige Vergünstigungen
Das Gesuch um eine Beteiligung an den Kosten für Zahnbehandlungen muss mit dem von der Schule vorgegebenen Formular "Zahnbehandlung - Beitragsgesuch für einkommensabhängige Vergünstigungen" und einer Kopie des Steuerausweises der letzten rechtsgültigen Steuerrechnung sowie einer Kopie der Zahnarztrechnung bei der Schulverwaltung Maur, Gemeindehaus, 8124 Maur, eingereicht werden. Jeder Rechnung ist ein Leistungsausweis der Krankenversicherung und/oder der Versicherung beizulegen.
Für jedes angemeldete Kind / jede Rechnung muss ein separates Beitragsgesuch eingereicht werden.
Die Schule Maur gewährt einkommensabhängige Vergünstigungen gemäss Beitragsreglement.
| Massgebendes Einkommen der Erziehungsberechtigten | Schulbeiträge in % des Maximaltarifes | |
|---|---|---|
| A | bis Fr. 30'000 | 46,7 % |
| B | bis Fr. 53'000 | 33,3 % |
| C | bis Fr. 63'000 |
20,0 % |
| D | ab Fr. 63'000 | 0,0 % |
Kontakte Schulzahnärzte
Schulzahnarzt Schule Ebmatingen / Schule Binz / Schule Pünt, Maur / Sekundarschule Looren
Dr. med. dent. Rasco Brietze
Zürichstrasse 116
8123 Ebmatingen
044 500 17 42
Schulzahnarzt Schule Aesch
Marcell Hungerbühler
HA, eidg. dipl. Zahnarzt
Zürichstrasse 116
8123 Ebmatingen
044 500 17 42
Mitarbeitende
| Vorname | Name | Funktion |
|---|---|---|
| Daniela | Porcelli | Schulzahnpflegeinstruktorin |
| Jacqueline | Jeck | Sachbearbeiterin Gesundheit, Schulverwaltung |
Weitere Informationen
- Beitragsregelement [pdf, 405 KB]
- Reglement Schulzahnpflege [pdf, 809 KB]
- Verordnung Schulzahnpflege [pdf, 63 KB]
- Zahnbehandlungen Beitragsgesuch [xltx, 210 KB]
Kontakt
Schulverwaltung Maur
schule@maur.ch
043 366 13 33