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Schularzt

Das Gesundheitsgesetz vom 1. März 2020 verpflichtet Schulen in der Schweiz, Massnahmen zur Prävention und zur ärztlichen Überwachung ihrer schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler zu realisieren. Die obligatorischen schulärztlichen Untersuchungen finden im Kindergarten, in der 5. Primarklasse und in der Sekundarschule statt. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder privatärztlich untersuchen lassen, müssen dies schriftlich nachweisen. Die Schulen müssen für jede Untersuchung der schulärztlichen Dienste bei den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eine schriftliche Einwilligung einholen.

Gemäss Volksschulverordnung werden Schülerinnen und Schüler im Kanton Zürich dreimal schulärztlich untersucht:

  • Im Kindergarten
  • In der 5. Klasse
  • In der Sekundarschule

Untersuchung Kindergartenstufe

Im Kindergartenalter untersucht in der Regel die Privatärztin oder der Privatarzt das Kind. Die Untersuchung findet meist vor Kindergarteneintritt oder im ersten Semester des ersten Kindergartenjahres statt. Die Kosten werden gemäss Verordnung des EDI vom 29. September 1995 über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgerechnet. 

Bei den schulärztlichen Untersuchungen werden erhoben:

  • Grösse und Gewicht
  • Seh- und Hörvermögen
  • Impfstatus

Auf der Kindergartenstufe erfolgt zusätzlich eine Entwicklungsbeurteilung.

Untersuchung in der 5. Primarklasse und der 2. Sekundarklasse

Die Gemeinde stellt die Durchführung der schulärztlichen Untersuchungen sicher und übernimmt die Kosten. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder privatärztlich untersuchen lassen, müssen dies schriftlich nachweisen.

Bei den schulärztlichen Untersuchungen werden erhoben:

  • Grösse und Gewicht
  • Seh- und Hörvermögen
  • Impfstatus

Die Untersuchung kann durch ein freiwilliges Gespräch ergänzt werden. Es bezweckt in erster Linie die Früherkennung gesundheitlicher Gefährdungen.

Kontakt Schularzt

ACAMED Ärztezentrum Binz
Gassacherstrasse 12
8122 Binz
044 980 21 21

Untersuchung Schülerinnen und Schüler von Privat- und Sonderschulen sowie Langgymnasien

Seit 2024 müssen Privat- und Sonderschulen sowie Langgymnasien die Vorsorgeuntersuchungen ihrer Schülerinnen und Schüler organisieren und überwachen. Die Kosten zur Erfüllung der gesetzlich definierten Aufgaben tragen die jeweiligen Trägerschaften der Schulen.

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