Bau- & Zonenordnung BZO
Information zum Stand der Ortsplanungsrevision (Stand 10. Januar 2025)
Ortsplanung - Gesamtrevision kommunale Nutzungsplanung - Bekanntmachung des Inkrafttretens
Die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung, bestehend aus Bau- und Zonenordnung (BZO), Zonenplan und den Kernzonenplänen Binz, Ebmatingen, Maur, Aesch und Forch, wurde von den Stimmberechtigten der Gemeinde Maur an der Gemeindeversammlung vom 19. / 20. September 2022 festgesetzt und von der Baudirektion Kanton Zürich mit Verfügung Nr. KS-0456 / 23 vom 26. September 2023 genehmigt, unter Vorbehalt der Dispositiv-Ziffern II bis V.
Gegen diese Entscheide wurde ein Rekurs erhoben. Das Baurekursgericht hat mit Entscheid vom 19. Juni 2024 den Rekurs abgewiesen. Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 20. September 2024 ist der Entscheid rechtskräftig.
Die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung tritt am Tag nach der Publikation in Kraft.
Ortsplanung - Gesamtrevision kommunale Richtplanung Verkehr - Bekanntmachung des Inkrafttretens
Die Gesamtrevision der kommunalen Richtplanung Verkehr, bestehend aus dem Gesamtplan im Massstab 1:5’000 und dem Richtplantext, wurde von den Stimmberechtigten der Gemeinde Maur an der Gemeindeversammlung vom 19. September 2022 festgesetzt und von der Baudirektion Kanton Zürich mit Verfügung Nr. KS-0458 / 23 vom 26. September 2023 genehmigt, unter Vorbehalt der Dispositiv-Ziffern II bis III.
Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 7. Januar 2025 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Die Gesamtrevision der kommunalen Richtplanung Verkehr tritt am Tag nach der Publikation in Kraft.
Unterlagen Nutzungsplanung
Bau- und Zonenordnung (BZO) [pdf, 276 KB]
Maur_Zonenplan [pdf, 2.4 MB]
Maur_Kernzonenplan_Aesch [pdf, 900 KB]
Maur_Kernzonenplan_Binz [pdf, 870 KB]
Maur_Kernzonenplan_Ebmatingen [pdf, 846 KB]
Maur_Kernzonenplan_Forch [pdf, 497 KB]
Maur_Kernzonenplan_Maur [pdf, 1.6 MB]
Unterlagen Richtplanung
Maur_Richtplan_Verkehr [pdf, 5.3 MB]
Richtplantext mit Erläuterungen gemäss Art. 47 RPV [pdf, 6.0 MB]
Information zum Stand der Ortsplanungsrevision (Stand 4. Oktober 2024)
Mit Entscheid vom 19. Juni 2024 hat das Baurekursgericht des Kantons Zürich den Rekurs gegen die revidierte Bau- und Zonenordnung abgewiesen. Dieser Entscheid ist mittlerweile in Rechtskraft erwachsen.
Sämtliche Unterlagen werden derzeit redaktionell aufbereitet. Die von der Baudirektion nicht genehmigten Punkte müssen in der Richt- und Nutzungsplanung nachgeführt werden. Insbesondere die nicht genehmigte Zuteilung der Kleinsiedlungen Stuhlen, Uessikon, Vorder-Wannwis und Hinter-Wannwis zur Kernzone Weiler erfordern redaktionelle und planerische Anpassungen.
Nach Abschluss der vorgenannten Arbeiten wird das Inkrafttreten der revidierten Bau- und Zonenordnung im kantonalen Amtsblatt und in der Maurmer Post publiziert. Es wird mit dem Inkrafttreten zum Jahreswechsel 2024/2025 gerechnet.
Die vorliegende Mitteilung stellt keine formelle Publikation betreffend das Inkrafttreten der revidierten Bau- und Zonenordnung dar und erfolgt ausschliesslich informationshalber.
Information zum Stand der Ortsplanungsrevision (Oktober 2023)
Vor etwas mehr als einem Jahr hat die Gemeindeversammlung die kommunale Richt- und Nutzungsplanung beschlossen. Die mit den von der Gemeindeversammlung beschlossenen Änderungen ergänzte und angepasste Ortsplanungsrevision wurde Ende 2022 der Baudirektion des Kantons Zürich zur Genehmigung eingereicht.
Mit zwei Schreiben im Frühling 2023 teilte die Baudirektion dem Gemeinderat mit, dass die kommunale Richt- und Nutzungsplanung grundsätzlich genehmigt werden kann. In einigen wenigen Punkten stellte die Baudirektion jedoch eine teilweise Nichtgenehmigung in Aussicht und gab dem Gemeinderat die Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Gemeinderat hat die beiden Schreiben der Baudirektion im Juni 2023 beantwortet.
In der Zwischenzeit ist das kantonale Genehmigungsverfahren abgeschlossen und die beiden kantonalen Verfügungen liegen mit Datum vom 26. September 2023 vor.
Die Baudirektion hat die Revision der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung bis auf wenige Einzelpunkte genehmigt:
Nicht genehmigt wurden folgende Punkte der Richtplanung:
- der Eintrag "Parkplatz im öffentlichen Interesse" bei der Kirche Maur;
- die Einträge "Strassen mit besonderen Massnahmen" auf der Zürichstrasse in Binz, auf der Zufahrtsstrasse in Aesch sowie auf der Rellikonstrasse in Uessikon
Nicht genehmigt wurden folgende Punkte der Nutzungsplanung:
- die Zuteilung der Kleinsiedlungen Stuhlen, Uessikon, VorderWannwis und Hinter-Wannwis zur Kernzone Weiler (KW) sowie die dazu gehörenden Kernzonenpläne und Bestimmungen in der Bau- und Zonenordnung (BZO);
- im Kernzonenplan Ebmatingen die Festlegung "rot" bzw. "grau" für zwei Gebäude, soweit diese im Konflikt mit dem Gewässerschutzgesetz steht;
- die Einzonung der Teilfläche eines Grundstücks in Binz in die Kernzone.
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