Natur- und Umweltschutz
Neophytenbekämpfung
Die Gemeinde Maur setzt sich intensiv mit der Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Pflanzen (Neophyten) auseinander und erfasst diese gemäss den Vorgaben von Bund und Kanton im (GIS). Dies ist jedoch nur mit Hilfe der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Maur möglich.
Invasive gebietsfremde Pflanzen, auch Neophyten genannt, sind nicht einheimische Pflanzen, die aus fremden Gebieten (meist von anderen Kontinenten), absichtlich oder unabsichtlich eingeführt wurden. Sie etablieren sich bei uns in der Natur, das heisst, sie vermehren sich ohne menschliches Zutun in der freien Natur. Sie breiten sich massiv aus und verursachen dadurch Schäden.
Neophyten sind aus verschiedenen Gründen problematisch für die heimische Fauna und Flora:
- Verdrängung anderer Arten (z.B. durch Nordamerikan, Goldruten, Sommerflieder)
- Gefahr für Biodiversität sowie Qualitätsverluste in Naturschutzgebieten
- Gesundheitliche Schäden bei Mensch und Tier (z.B. durch Ambrosia)
- Schäden an Bauwerken und Infrastruktur (z.B. durch Japanknöterich)
Weitere Informationen und Merkblätter finden Sie unter folgenden Links
- Verordnung über den Natur- und Landschaftsschutz
- Kanton Zürich - Amt für Landschaft und Natur
- Kanton Zürich - AWEL
- Info Flora
- Info Flora - Gesetzliche Grundlagen (Zusammenfassung)
- Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt FrSV
- Merkblatt Gebäudebrüter - Grundlagen zu Schutz und Förderung [pdf]
- Merkblatt Gebäude vogel- und fledermausfreundlich sanieren [pdf, 4.1 MB]
- Birdlife Zürich
- Vogelwarte
- Fledermausschutz Winterthur
- Igelzentrum
- Tierrettungsdienst
- Karch - info fauna Koordinationsstelle für Amphibien- & Reptilienschutz in der Schweiz
- karch - Amphibienzugstellen in der Schweiz
- Wildpflanzen für den Garten – Floretia
- Der Klima-Garten
- Naturnetz Pfannenstil
Nebeneinander von Mensch und Natur am Greifensee:
Aufs Wasser mit Rücksicht - Verein «Natur & Freizeit» (natur-freizeit.ch)
Verordnung über den Natur- und Landschaftsschutz
Die kommunale Verordnung über den Natur- und Landschaftsschutz Gemeinde Maur wurde im Frühjahr 2022 öffentlich aufgelegt und ist seither rechtskräftig. Die Unterschutzstellung der aufgeführten Objekte hat zum Ziel, die wertvollen Gebiete langfristig als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten.
- Verordnung Natur- und Landschaftsschutz
- Beitragsreglement Natur- und Landschaftsschutz
- Plan Naturschutzinventar der Gemeinde Maur
- Objektblätter Naturschutzinventar der Gemeinde Maur
Kontaktpersonen
Vera Karrer
043 366 13 90
vera.karrer@maur.ch
Hanspeter Bislin
043 366 13 90
hanspeter.bislin@maur.ch