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Bereich Planung

Durch eine umsichtige und vorausschauende Planung soll eine geordnete Gemeindeentwicklung sichergestellt werden. Andererseits trägt der Bereich Planung auch dem Umwelt- und Gewässerschutz Rechnung. Die Ortsplanung stellt eine geordnete Besiedlung der Gemeinde, eine sinnvolle und haushälterische Nutzung des Bodens sowie die Bereitstellung und den Erhalt der erforderlichen Infrastruktur (Strassen, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und öffentliche Gewässer, auf Stufe Planung) sicher.


Revision kommunale Richt- und Nutzungsplanung


Information zum Stand der Ortsplanungsrevision (Dezember 2023)

Im September 2022 hat die Gemeindeversammlung die kommunale Richt- und Nutzungsplanung festgesetzt. Die mit den von der Gemeindeversammlung beschlossenen Änderungen ergänzte und angepasste Ortsplanungsrevision wurde Ende 2022 der Baudirektion des Kantons Zürich zur Genehmigung eingereicht.

Abgesehen von wenigen einzelnen Punkten hat die Baudirektion die Revision der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung im September 2023 genehmigt.

Die Festsetzungsbeschlüsse der Gemeindeversammlung wurden zusammen mit den Genehmigungsentscheiden der Baudirektion des Kantons Zürich veröffentlicht und vom 27. Oktober 2023 bis 26. November 2023 aufgelegt. Die Veröffentlichung erfolgte gleichzeitig im kantonalen Amtsblatt und in der Maurmer Post.

Zur revidierten Bau- und Zonenordnung ist ein Rekurs eingegangen.

Thematisch beanstandet die Rekurrentschaft die folgenden Aspekte: Die Überführung ihrer aktuell in der W-1-Zone befindlichen Liegenschaft in eine Wohnzone mit Ausnützungsziffer, die unveränderte Beibehaltung der Vorschrift über Dachformen (Art. 39 Abs. 1 nBZO) und die neue Bestimmung über vorspringende Gebäudeteile (Art. 33 nBZO).

Weiteres Vorgehen:
Die Stellungnahme des Gemeinderats Maur zum Rekurs wird Anfang Januar 2024 dem Baurekursgericht zugestellt. Der Zeitpunkt der definitiven Inkraftsetzung - oder einer allfälligen Teilinkraftsetzung - hängt vom weiteren Verlauf des Rechtsmittelverfahrens ab.
 

Information zum Stand der Ortsplanungsrevision (Oktober 2023)

Vor etwas mehr als einem Jahr hat die Gemeindeversammlung die kommunale Richt- und Nutzungsplanung festgesetzt. Die mit den von der Gemeindeversammlung beschlossenen Änderungen ergänzte und angepasste Ortsplanungsrevision wurde Ende 2022 der Baudirektion des Kantons Zürich zur Genehmigung eingereicht.

Mit zwei Schreiben im Frühling 2023 teilte die Baudirektion dem Gemeinderat mit, dass die kommunale Richt- und Nutzungsplanung grundsätzlich genehmigt werden könne. Für einzelne wenige Punkte stellte die Baudirektion jedoch die teilweise Nichtgenehmigung in Aussicht und gab dem Gemeinderat die Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Gemeinderat hat die beiden Schreiben der Baudirektion im Juni 2023 beantwortet.

Mittlerweile ist das kantonale Genehmigungsverfahren abgeschlossen und die beiden kantonalen Verfügungen liegen mit Datum vom 26. September 2023 vor.

Abgesehen von wenigen einzelnen Punkten hat die Baudirektion die Revision der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung genehmigt:

Nicht genehmigt wurden die folgenden Punkte bei der Richtplanung:

  • der Eintrag "Parkplatz im öffentlichen Interesse" bei der Kirche Maur;
  • die Einträge "Strassen mit besonderen Massnahmen" auf der Zürichstrasse in Binz, auf der Zufahrtsstrasse in Aesch sowie auf der Rellikonstrasse in Uessikon.

Nicht genehmigt wurden die folgenden Punkte bei der Nutzungsplanung:

  • die Zuteilung der Kleinsiedlungen Stuhlen, Uessikon, VorderWannwis und Hinter-Wannwis zur Kernzone Weiler (KW) sowie die dazu gehörenden Kernzonenpläne und Bestimmungen in der Bau- und Zonenordnung (BZO);
  • im Kernzonenplan Ebmatingen die Festlegung "rot" bzw. "grau" für zwei Gebäude, soweit diese im Konflikt mit dem Gewässerschutzgesetz steht;
  • die Einzonung der Teilfläche eines Grundstücks in Binz in die Kernzone.

Nächster Schritt: Publikation und öffentliche Auflage
Die Festsetzungsbeschlüsse der Gemeindeversammlung werden zusammen mit den Genehmigungsentscheiden der Baudirektion des Kantons Zürich veröffentlicht und aufgelegt. Die Veröffentlichung erfolgt gleichzeitig im kantonalen Amtsblatt und in der Maurmer Post.

Am Tag nach der Eröffnung beginnt für die kommunale Festsetzung und die kantonale Genehmigung die 30-tägige Rekursfrist zu laufen, innert welcher beide Akten beim Baurekursgericht angefochten werden können.

Während der Dauer der Rechtsmittelfrist liegen die Unterlagen während der ordentlichen Öffnungszeiten bei der Abteilung Hochbau und Planung zur Einsicht auf und sind auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet.

Unterlagen Nutzungsplanung
00.1 Traktandum B Revision Nutzungsplanung - Festsetzung [pdf]
00.2 Maur_RP_NP_Protokollauszug_Gemeindeversammlung - Festsetzung [pdf]
00.3 Baudirektion 23-0456 Gesamtrev. Nutzungsplanung Maur - Teilweise Nichtgenehmigung [pdf]
01 Maur_NP_Zonenplan_Mst_1-500_Genehmigung [pdf]
02 Maur_NP_BZO_synoptisch_Genehmigung [pdf]
03 Maur_NP_Kernzonenplan_Aesch_Mst_1-1000_Genehmigung [pdf]
04 Maur_NP_Kernzonenplan_Maur_Mst_1-1000_Genehmigung [pdf]
05 Maur_NP_Kernzonenplan_Binz_Mst_1-1000_Genehmigung [pdf]
06 Maur_NP_Kernzonenplan_Ebmatingen_Mst_1-1000_Genehmigung [pdf]
07 Maur_NP_Kernzonenplan_Forch_Mst_1-1000_Genehmigung [pdf]
08 Maur_NP_Kernzonenplan_Weiler Stuhlen_Mst_1-1000_Genehmigung [pdf]
09 Maur_NP_Kernzonenplan_Weiler Uessikon_Mst_1-1000_Genehmigung [pdf]
10 Maur_NP_Kernzonenplan_Weiler Hinter-Wannwis_Mst_1-1000_Genehmigung [pdf]
11 Maur_NP_Kernzonenplan_Weiler Vorder-Wannwis_Mst_1-1000_Genehmigung [pdf]
12.1 Maur_NP_Bericht_nach_Art_47_RPV_Genehmigung [pdf]
12.2 Maur_NP_Bericht_zur_Mitwirkung_Genehmigung [pdf]
Nutzungsplanung_Titelblätter mit Unterschriften und Genehmigung [pdf]
Kantonaler Mehrwertausgleich [pdf]

Unterlagen Richtplanung
00.1 Traktandum A Revision kommunaler Richtplan Verkehr - Festsetzung [pdf]
00.2 Maur_RP_NP_Protokollauszug_Gemeindeversammlung - Festsetzung [pdf]
00.3 Baudirektion 23-0458 Gesamtrev. Richtplanung Maur - Teilweise Nichtgenehmgung [pdf]
01 Maur_RP_Verkehr_Plan_Mst_1-5000_Genehmigung [pdf]
02 Maur_RP_Verkehr_Richtplantext_mit_Erläuterungen_nach_Art_47_RPV_Genehmigung [pdf]
03 Maur_RP_Verkehr_Beilage_Ergebnis_Mitwirkung_Genehmigung [pdf]
Richtplanung_Titelblätter mit Unterschriften und Genehmigung [pdf]


REK Unterlagen

REK Pläne [pdf]
Räumliches Entwicklungskonzept [pdf]
Bericht zur Mitwirkung [pdf]

Informationsveranstaltung vom 18. Februar 2021

Youtube: Infoveranstaltung REK Präsenation
Youtube: Infoverantaltung REK Fragenbeantwortung
Folienpräsentation: Räumliches Entwicklungskonzept Gemeinde Maur [pdf]

Wie und wo soll sich die Gemeinde Maur entwickeln?

Gemeinde Maur skizziert ein räumliches Zukunftsbild und lädt die Bevölkerung zur Mitwirkung ein.

Raumentwicklung aus der Vogelperspektive
Raumentwicklung aus der Vogelperspektive

Die Gemeinde Maur ist ein äusserst attraktiver Wohnort umgeben von Naherholungsgebieten

Die Gemeinde Maur ist als Wohngemeinde äusserst attraktiv. Das Wachstum der vergangenen Jahre ist ein Spiegel dieser hohen Standortqualität: Rund 10'500 Personen haben in den verschiedenen Ortsteilen von Maur ihr Zuhause und blicken auf eine kontinuierliche Bautätigkeit in den vergangenen Jahren zurück. Die Raumentwicklung ist weiter im Fluss.

Gemeinsam ein Zukunftsbild entwickeln

Unter der Leitung von Gemeinderat Urs Rechsteiner, Ressortvorsteher Hochbau und Planung, hat eine Arbeitsgruppe unter dem Arbeitstitel „Räumliches Entwicklungskonzept“ ein erstes Zukunftsbild skizziert. Pläne und Karten halten die strategischen Überlegungen fest. Sie zeigen, wie und wo die Ortsteile der Gemeinde Maur wachsen sollen und welche Qualitäten zu erhalten sind.

Die Arbeitsgruppe hat somit inhaltlich vorgespurt. Die Aussagen und Inhalte sollen nun mit der Bevölkerung diskutiert und reflektiert werden. Situationsbedingt erfolgt die Mitwirkung nicht wie sonst üblich im Rahmen von Workshops vor Ort, sondern online.

Am Zukunftsbild orientiert sich die Revision der Richt- und Nutzungsplanung

Das Raumentwicklungskonzept richtet den Fokus in die Zukunft (Zukunftsbild 2040+). Nicht alle skizzierten Ideen und Inhalte können sofort umgesetzt werden. Dennoch ist das räumliche Entwicklungskonzept ein wichtiger Wegbereiter für die Revision der Richt- und Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung).

Räumliches Entwicklungskonzept Gemeinde Maur

Die Ortsplanung der Gemeinde Maur wird aktualisiert und revidiert. In einem ersten Schritt wird ein räumliches Entwicklungskonzept (REK) erarbeitet. Dieses Zukunftsbild bildet die Basis für die anschliessende Revision der Richt- und Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung/Zonenplan).

Zuständige Abteilung