Sozialbehörde
Die Sozialbehörde besteht aus vier Mitgliedern. Das Präsidium wird von Amtes wegen durch den/die Ressortvorsteher/in Gesellschaft besetzt. Die Sozialbehörde entscheidet selbstständig über die Ausrichtung von wirtschaftlicher Sozialhilfe an hilfesuchende Einwohnerinnen und Einwohner sowie im Asylwesen. Sie ist dabei an die gesetzlichen Bestimmungen sowie an die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) gebunden. Für die persönliche Sozialhilfe ist die Gemeinde Maur dem Zweckverband Soziale Dienste Bezirk Uster angeschlossen.
Mitglieder
| Ansprechpartner / Funktion | Kontakt |
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| Lenzlinger Alexander Funktion
Präsident
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gesellschaft@maur.ch |
| Jud Sabrina Funktion
Mitglied
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| Niehus Kaija Funktion
Mitglied
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| Seffinga Barbara Funktion
Mitglied
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| Widmer Peter Funktion
Mitglied
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| Staub Ralph Funktion
Leiter Gesellschaft
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Tel. 043 366 13 10
ralph.staub@maur.ch |
Interessenbindungen
Funktionsbeschriebe
Funktionsbeschrieb Sozialbehörde
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