Navigieren in Maur

Sozialbehörde

Die Sozialbehörde besteht aus vier Mitgliedern. Das Präsidium wird von Amtes wegen durch den/die Ressortvorsteher/in Gesellschaft besetzt. Die Sozialbehörde entscheidet selbstständig über die Ausrichtung von wirtschaftlicher Sozialhilfe an hilfesuchende Einwohnerinnen und Einwohner sowie im Asylwesen. Sie ist dabei an die gesetzlichen Bestimmungen sowie an die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) gebunden. Für die persönliche Sozialhilfe ist die Gemeinde Maur dem Zweckverband Soziale Dienste Bezirk Uster angeschlossen.

Ansprechpartner / Funktion
Lenzlinger Alexander Funktion
Präsident
Jud Sabrina Funktion
Mitglied
Niehus Kaija Funktion
Mitglied
Seffinga Barbara Funktion
Mitglied
Widmer Peter Funktion
Mitglied
Staub Ralph Funktion
Leiter Gesellschaft