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Gewässerschutz

Eingeschleppte Tiere und Pflanzen können das Leben unter Wasser schädigen. Darum ist es wichtig, beim Wassersport und beim Fischen einige Verhaltensregeln zu beachten.

Einführung der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht im Kanton Zürich per 1. April 2025

Alle Schiffe mit Kennzeichen benötigen ab dem 1. April 2025 eine Einwasserungsfreigabe, wenn sie in ein Gewässer im Kanton Zürich einwassern bzw. bereits in einem Zürcher Gewässer liegen. Daher müssen alle Halterinnen und Halter eines im Kanton Zürich immatrikulierten Schiffs (Schiffe mit ZH Kennzeichen) bis am 30. April 2025 eine Selbstdeklaration des «Heimgewässers» für ihr Schiff ausfüllen. Die Selbstdeklaration wird erst ab dem 1. April 2025 möglich sein. Alle Halterinnen und Halter von im Kanton Zürich immatrikulierten Schiffen erhalten dazu in den nächsten Tagen einen Brief mit dem Zugang zum digitalen Meldeformular.

Haltende von Schiffen auf dem Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee, die diesen See seit Januar 2025 bereits als Heimgewässer für ihr Schiff deklariert haben, müssen das Formular nicht erneut ausfüllen.

Jeder Gewässerwechsel eines immatrikulierten Schiffs ab dem 1. April 2025 muss vorab über eine elektronische Plattform gemeldet werden. Das Schiff muss dann durch eine dazu autorisierte Reinigungsstelle fachgerecht gereinigt werden (Terminvereinbarung nötig). Daraufhin wird eine Einwasserungsfreigabe für das gemeldete Gewässer automatisiert per E-Mail zugesendet.

Die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht gilt auch bei nautischen Anlässen (Regatten und offiziell aufgeschaltete Trainings). Veranstalter und Vereine müssen nach einer entsprechenden Schulung gewisse Schiffstypen vor der Einwasserung kontrollieren und einen Reinigungsnachweis ausstellen. Die betreffenden Schiffstypen dürfen im Rahmen von nautischen Anlässen gemäss Vorgaben selbst gereinigt werden. Die betroffenen Clubs und Vereine wurden bereits entsprechend informiert und die Schulungstermine mitgeteilt.

Für Schiffe ohne Kennzeichen sowie für Wassersport- oder Fischereigeräte bleibt eine gründliche Reinigung vor jedem Gewässerwechsel dringend empfohlen.

Diese Massnahmen schützen unsere Gewässer vor der Einschleppung schädlicher invasiver Tiere und Pflanzen.

Auf der Website des Kantons Zürich finden Sie weiter wichtige Informationen zur Schiffsmelde- und Reinigungspflicht.

Das gilt für immatrikulierte Boote ab 6. Januar 2025

Ab dem 6. Januar 2025 dürfen im Kanton Zürich immatrikulierte Schiffe im Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee wieder einwassern, solange sie nur in diesem einen See verkehren. Dazu muss dieser See zuvor als Heimgewässer deklariert werden. Innerhalb des Heimgewässers ist das Ein- und Auswassern uneingeschränkt möglich. Ein Wechsel in andere Gewässer ist hingegen untersagt. Schiffe mit ausserkantonalen oder ausländischen Kennzeichen dürfen im Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee bis auf Weiteres nicht einwassern.

Quelle: Kanton Zürich - Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Biosicherheit

Informationen zur Quaggamuschel im Zürichsee – Massnahmen zum Schutz von Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee - Einwasserungsverbot bis 6. Januar 2025

Im September 2024 wurden im Zürichsee Quaggamuscheln gefunden. Diese invasive gebietsfremde Art verursacht grosse Schäden am Ökosystem und an Infrastrukturen. Damit sie nicht mit Booten in andere Zürcher Seen verschleppt wird, hat der Kanton Zürich ein Einwasserungsverbot für den Greifen-, den Pfäffiker- und den Türlersee verfügt. Dieses Einwasserungsverbot gilt bis am 6. Januar 2025.