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Tarife & Formulare

Das Schulgeld wird von der Schule festgelegt und entspricht in der Regel 50 % der durchschnittlichen Vollkosten.

Beitragsmodelle

Für die Musikschulangebote entrichtet die Schule Maur

  • Fächer-Mengenvergünstigungen (ersichtlich im Beitragsreglement 1.3. Fächer-/Mengenvergünstigung, Seite 3.)
  • Einkommensabhängige Vergünstigungen

Die verschiedenen Beitragsmodelle können nicht kumuliert werden. Wird eine einkommensabhängige Vergünstigung gewährt, entfällt die Fächer-Mengenvergünstigung.

Beitragsreglement [pdf, 189 KB]

Einkommensabhängige Vergünstigung

Pro Kind wird von der Schule Maur nur ein Instrument (inkl. Gesang) vergünstigt. Es wird das erste Instrument, inkl. Gesang, vergünstigt. Als erstes Instrument, inkl. Gesang, gilt das mit der frühesten Erstanmeldung.

Das Gesuch um eine Reduktion der Beiträge muss mit dem von der Schule vorgegebenen Formular "Musikschule - Beitragsgesuch für einkommensabhängige Vergünstigungen", einer Kopie des Steuerausweises der letzten rechtsgültigen Steuerrechnung und ab dem 2. Semester mit einem Bericht der Musiklehrperson/en (Formular der Schule Maur) jeweils bis am 31. Mai (1. Semester) bzw. 30. November (2. Semester) bei der Schulverwaltung Maur, Gemeindehaus, 8124 Maur, eingereicht werden. Für jedes angemeldete Kind muss ein separates Beitragsgesuch eingereicht werden.

Im 1. Semester, in dem eine einkommensabhängige Vergünstigung gewährt wird, werden 100 % der aufgrund des massgebenden Einkommens berechneten Vergünstigung gewährt. Ab dem 2. Semester wird die Beurteilung der Musiklehrperson in die Berechnung der Vergünstigung mit einbezogen.

Die Vergünstigungen müssen für jedes Semester neu beantragt werden. Es werden nur vollständig eingereichte Gesuche behandelt.

  Massgebendes Einkommen der Erziehungsberechtigten Schulbeiträge in % des Maximaltarifes
A bis Fr. 30'000 46,7 %
B bis Fr. 53'000 33,3 %
C bis Fr. 63'000

20,0 %

D ab Fr. 63'000 0,0 %

Leistungsbeurteilung durch die Musiklehrperson

Die Musiklehrperson beurteilt den Einsatz und Fleiss der Musikschüler/innen. Diese Beurteilung hat einen Einfluss auf die gewährten Vergünstigungen.

Beurteilung von Einsatz und Fleiss durch die Musiklehrperson:

Beurteilung Anteil Vergünstigung in %
sehr gut 100 % der berechneten Vergünstigung werden gewährt
gut 90 % der berechneten Vergünstigung werden gewährt
genügend 70 % der berechneten Vergünstigung werden gewährt
ungenügend 0 % der berechneten Vergünstigung werden gewährt

 

Bei Beurteilung "ungenügend" entfällt der Anspruch auf eine Vergünstigung. Der Anspruch besteht wieder, sobald mindestens eine Beurteilung "genügend" von der Musiklehrperson vorliegt.

Leistungsbeurteilung der Musiklehrperson 

Gegen die Leistungsbeurteilung der Musiklehrperson kann innert 10 Tagen beim Musikschulleiter Einspruch erhoben werden.

Weitere Informationen und Formulare