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Quellensteuer

Der Quellensteuer unterliegen ausländische Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Kanton Zürich, die weder die Niederlassungsbewilligung C besitzen noch mit einer Person verheiratet sind, die die Niederlassungsbewilligung C oder das Schweizer Bürgerrecht besitzt, und die bei einem Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz erwerbstätig sind.
Die Quellensteuer wird vom Arbeitgeber monatlich vom Bruttolohn abgezogen. Der anzuwendende Tarif wird vom Kantonalen Steueramt des Kantons Zürich festgelegt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantonalen Steueramts Zürich.

Zuständige Abteilung

Steuern