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Steuervollmacht

Das Steuergeheimnis gilt auch zwischen nahen Angehörigen (z.B. zwischen Eltern und Kindern). Aus diesem Grund dürfen keine Auskünfte erteilt werden. Unter Umständen kann es daher ratsam sein, eine Vollmacht beim Gemeindesteueramt zu hinterlegen.

Zuständige Abteilung

Steuern