Einbürgerung
Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizer in das Maurmer Bürgerrecht
Schweizerinnen und Schweizer, die seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde Maur wohnhaft sind, können das Bürgerrecht der Gemeinde Maur erwerben. Informationen dazu erhalten Sie beim Gemeindeamt des Kantons Zürich.
Im Online-Schalter finden Sie das Gesuchsformular für den Erwerb des Bürgerrechts der Gemeinde Maur.
Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländer
Ordentliche Einbürgerung
Für die ordentliche Einbürgerung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Eintragung Ihrer Personendaten im Zivilstandsregister (Gesuch [pdf] ausschliesslich elektronisch beim Zivilstandsamt Dübendorf einreichen)
- Gültige C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung)
- Mindestens 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz (davon 3 Jahre in den letzten 5 Jahren) und mindestens 2 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde Maur
- Kein Sozialhilfebezug während der letzten 3 Jahre
- Keine unbezahlten Betreibungen oder Verlustscheine in den letzten 5 Jahren
- Keine unbezahlten definitiven Steuerrechnungen der letzten 5 Jahre
- Deutschkenntnisse (Lesen und Schreiben: A2 / Sprechen und Hören: B1)
- Grundkenntnisse in Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft der Schweiz und des Kantons
- Muss ich einen Kantonalen Grundkenntnistest (GKT) machen?
- Flyer Grundkenntnistest (GKT) Maur
- Anmeldung Grundkenntnistest (GKT) bei Stiftung WBK in Dübendorf
- Broschüre "Informationen über die Schweiz und den Kanton Zürich" zur Vorbereitung für den Grundkenntnistest (GKT)
- Respektierung der Werte der Bundesverfassung
Besonderheiten
- Kinder, die im Gesuch miteinbezogen sind, müssen die Aufenthaltsfristen nicht erfüllen.
- Die in der Schweiz verbrachten Jahre zwischen dem 8. und 18. Geburtstag zählen doppelt. Das Kind muss jedoch mindestens 6 Jahre in der Schweiz gewohnt haben.
- Für Personen, die in eingetragener Partnerschaft mit einer Schweizerin oder einem Schweizer leben, gelten die Fristen wie bei der erleichterten Einbürgerung.
Das Einbürgerungsgesuch kann online beim Gemeindeamt des Kantons Zürich eingereicht werden. Das Einbürgerungsverfahren kann bis zu 2 Jahre dauern.
Erleichterte Einbürgerung
Für die erleichterte Einbürgerung von Ehepartnern gelten unter anderem folgende Voraussetzungen:
- Der Schweizer Ehepartner/ die Schweizer Ehepartnerin muss bereits vor der Heirat Schweizer Bürger/Schweizer Bürgerin gewesen sein.
- Bestehen der ehelichen Gemeinschaft seit mindestens 3 Jahren
- Mindestens 5 Jahre Aufenthalt in der Schweiz, davon 1 Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs
- Sprachkenntnisse in einer Landessprache (Lesen und Schreiben: A2 / Sprechen und Hören: B1)
- Grundkenntnisse über die Schweiz
- Broschüre "Informationen über die Schweiz und den Kanton Zürich" zur Vorbereitung auf den Grundkenntnistest.
Die notwendigen Formulare für Ihr Gesuch finden Sie online beim Gemeindeamt des Kantons Zürich.
Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Staatssekretariat für Migration (SEM).
Vorbereitung für den Kantonalen Grundkenntnis- oder Deutschtest
Gebühren
Die Gebühren sind im Gebührentarif [pdf, 753 KB] der Gemeinde Maur festgelegt. Die Gebühren zur Einbürgerung finden Sie unter dem Absatz E, ab Art.56 ff..
Für Auskünfte betreffend den Gebühren für die Einbürgerung bitten wir Sie mit uns per Telefon an 043 366 13 40 oder per E-Mail an info@maur.ch Kontakt aufzunehmen. Wir geben Ihnen dann gerne Auskunft.
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Gesuch um Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Maur (für Schweizer Bürgerinnen und Bürger)
Kontaktpersonen
Sophia Meier
043 366 13 42
sophia.meier@maur.ch