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Todesfall

Der Bestattungsdienst ist bei einem Todesfall die erste Anlaufstelle für die Angehörigen. Wir begleiten und beraten Sie in Ihren Entscheidungen rund um die Bestattung und unterstützen Sie beim Abschiednehmen von einem verstorbenen Menschen. Bestattungen sind nicht Teil des Zivilstandkreises. Hierfür sind die Bestattungsämter der einzelnen Gemeinden zuständig. Todesfälle sind innert 2 Tagen dem Zivilstandsamt zu melden.

Wir bitten Sie um eine telefonische Terminvereinbarung für das Bestattungsgespräch. Die Telefonnummern sehen Sie unten aufgeführt. Das Gespräch kann danach telefonisch oder persönlich beim Bestattungsamt geführt werden.

Die Bestattungsdienste koordiniert und organisiert im Anschluss an das Gespräch mit den Angehörigen, die Einsargung und die Überführung durch das Bestattungsunternehmen. Für Einsargungen und Überführungen an Feiertagen oder Wochenenden können sich die Angehörigen direkt an unseren Bestatter Hans Gerber AG, Lindau, 052 355 00 11, wenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Informationsbroschüre oder erhalten Sie direkt bei den Bestattungsdiensten.

Bestattungswünsche

Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Maur können die eigenen Bestattungswünsche mit dem untenstehenden Formular kostenlos hinterlegen.

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Zuständige Abteiliung

Einwohner- und Bestattungsdienste