Gesundheit 60+
Demenz & Alzheimer
Onlinelexikon zum Thema Demenz mit Grundlagen und praktischem Wissen
Sendungen / Reportagen
- Alzheimer in der Familie: Was, wenn ich auch dement werde?
- Alzheimer mit 56 - Das Familienleben nach der Diagnose
- Filmbeitrag Wer sind die KESB
Alzheimer Zürich
- Der Weischno-Chor bringt bekannte Melodien wieder ins Gedächtnis.
Flyer Weisch no Chor für Menschen mit und ohne Demenz [pdf]
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Der Culture Club bietet Menschen mit Demenz oder Gedächtnisschwierigkeiten und einer Begleitperson die Möglichkeit, an exklusiven, spannenden und genussvollen Veranstaltungen teilzunehmen. Im Halbjahres-Rhythmus stellt Alzheimer Zürich ein vielfältiges und geeignetes Programm mit Highlights aus dem Freizeit- und Kulturbereich für Sie zusammen.
Website Culture Club Alzheimer Zürich
Referate von verschiedenen Referentinnen & Referenten
Präsentation «Palliative Care» - Dr. med. Katja Albrecht
Präsentation Palliative Care [pdf, 2.1 MB]
Präsentation «Ergänzungsleistungen» - Thomas Mattle Januar 2025
Präsentation Ergänzungsleistungen [pdf, 2.2 MB]
Präsentation «Älterwerden – Vorsorge – Lebensende Gedanken einer Altersmedizinerin» Dr. Irene Bopp-Kistler vom November 2024
Präsentation Älterwerden - Vorsorge - Lebensende Gedanken einer Altersmedizinerin [pdf, 7.1 MB]
Präsentation «Von Betroffenheit und Umgang mit Demenz» Dr. Irene Bopp-Kistler vom November 2023
Präsentation Von Betroffenheit und Umgang mit Demenz [pdf, 16.9 MB]
Präsentation «Patientenverfügung: Möglichkeiten und Grenzen» Dr. S. Schipper vom 18. Mai 2022
Präsentation Patientenverfügung: Möglichkeiten und Grenzen [pdf, 4.2 MB]
Ergänzungsleistungen
Anspruch auf EL - Die Voraussetzungen für den EL-Bezug ist der Bezug einer Rente der eidg. AHV/IV oder einer Hilflosenentschädigung der IV. Der Wohnsitz/Aufenthalt muss sich in der Schweiz befinden. Bei ausländischen Staatsangehörigen müssen die gesetzlichen Karenzfristen erfüllt sein. Personen, die erwerbstätig sind und einen Anspruch auf EL haben, wird das Erwerbseinkommen bei der EL-Berechnung privilegiert angerechnet, d.h. nicht vollumfänglich.
Vermögensschwelle - seit 1. Januar 2021 gelten bei Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sogenannte Vermögensschwellen: Einzelpersonen CHF 100'000.-/ Ehepaare CHF 200'000.-/ rentenberechtigte Kinder/Waisen CHF 50'000.-.
Selbstbewohntes Wohneigentum - wird bei der Ermittlung des für die Vermögensschwelle massgebenden Vermögens nicht berücksichtigt. Es ist möglich, dass auch Besitzer/innen einer Liegenschaft einen Anspruch auf EL haben. Die Liegenschaft wird bei der Berechnung der EL beim Vermögen (zum Steuerwert, abzüglich eines Freibetrags) berücksichtigt und es wird der Eigenmietwert, abzüglich Hypothekarzinsen und Gebäudeunterhalt, als Einnahme angerechnet.
Nicht selbstbewohntes Wohneigentum - wird zum Markt- bzw. Verkehrswert angerechnet, zudem wird ein marktüblicher Ertrag aus der Liegenschaft angerechnet.
Autobesitzer - Das Fahrzeug wird bei der Berechnung der EL beim Vermögen berücksichtigt. Es ist aber möglich, dass trotz Fahrzeugbesitz ein Anspruch auf EL bestehen kann.
EL ab welchem Alter zugute - Ein Mindestalter für einen möglichen EL-Bezug ist nur bei Bezüger/innen einer Hilflosenentschädigung vorgesehen. Diese haben erst Anspruch auf EL, wenn sie das 18. Altersjahr vollendet haben. Bei Rentenbeziehenden gibt es kein Mindestalter, d.h. es können auch minderjährige Kinder mit einer Kinderrente zur AHV oder IV und rentenberechtigte Waisen einen Anspruch auf EL haben, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Vermögensverzicht - wird berücksichtigt wie Erbvorbezüge/Übertragungen von Liegenschaften. Allfällige Veränderungen des Vermögens der letzten zehn Jahre werden geprüft. Im Einzelfall können Vermögensveränderungen auch weiter zurück geprüft werden.
Wie mühsam ist der Antrag - Das Anmeldeverfahren kann im Einzelfall relativ aufwändig sein. Für die erstmalige Prüfung eines EL-Anspruchs sind einige Unterlagen nötig. Aktuelle finanzielle Verhältnisse und die Wohnsituation müssen offengelegt werden. Im Einzelfall detaillierte Abklärungen möglich, die die Vergangenheit betreffen. Von Gesetzes wegen muss alle drei Jahre eine Überprüfung mit aktuellen finanziellen Unterlagen stattfinden. Bei laufenden EL hält sich der Aufwand normalerweise in Grenzen.
EL beantragen - bei der zuständigen Durchführungsstelle müssen ein Anmeldeformular sowie die nötigen Unterlagen eingereicht werden, d.h. Unterlagen über sämtliche Einnahmen/Ausgaben sowie über das Vermögen. Das Anmeldeformular enthält eine Checkliste mit möglichen Beilagen.
EL-Mindestbetrag - Entspricht 60 % der regionalen Durchschnittsprämie für die obligatorsiche Krankenversicherung oder der höchsten Prämienverbilligung der jeweiligen Altersgruppe. Dieser Betrag wird vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) jährlich neu festgelegt und ist je nach Kanton/Prämienregion unterschiedlich. Prämienregion 2 des Kantons Zürich: EL-Mindestlöhne im Jahr 2025 = CH 4'010.10 pro Jahr für Erwachsene, CHF 2'930.40 für junge Erwachsene (18- bis 25-jährig) und CHF 1'065.- für Kinder.
Unterlagen einreichen - Für Einwohner/innen der Gemeinde Maur ist die Stadt Uster für die Berechnung und Auszahlung der EL zuständig. Infos: Doris Studer, doris.studer@uster.ch oder 044 944 76 40. Anmeldeformular kann telefonisch 044 944 73 51 oder per Mail sozialversicherung@uster.ch bestellt werden, oder unter www.uster.ch «Gesuch um Zusatzleistungen zur AHV/IV-Rente» heruntergeladen werden.
Auf www.prosenectute.ch ist ein EL-Rechner aufgeschaltet.
Quelle: Maurmer Post, Augabe Woche 5 (31. Januar 2025)