Feuerwehr
Notruf 118
Die Feuerwehr ist für die Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten sowie für die Schadensbekämpfung bei Bränden, Explosionen und Elementarereignissen zuständig. Sie leistet auch Hilfe bei Öl-, Chemie- und Strahlenereignissen.
Die Gemeinde kann die Feuerwehr auch für andere Aufgaben einsetzen.
Weiterführende Links
- Feuerwehr Maur
- Merkblatt Schlüsselbox [pdf, 302 KB]
- Kantonales Recht: Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwesen
- Kantonales Recht: Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz
- Kantonales Recht: Feuerwehrverordnung
- Kantonales Recht: Gesetz über die Gebäudeversicherung
- Eidgenössisches Recht: Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz
Kontaktperson
Adrian Trüb, Kommandant Feuerwehr
076 384 10 43
kommandant@feuerwehrmaur.ch