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AHV

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) richtet Renten an Personen im Ruhestand (Frauen ab 64 Jahren / Männer ab 65 Jahren) und an Hinterlassene (Witwen, Witwer oder Waisen) aus. Der Antrag auf Rentenzahlung für Personen im Ruhestand ist vier Monate vor Vollendung des 64. bzw. 65. Altersjahres mit dem Online-Formular Anmeldung für eine Altersrente zu stellen. Die AHV-Rente kann um ein bis zwei Jahre vor dem offiziellen Rentenalter vorbezogen werden. Dazu ist ebenfalls das Online-Formular Anmeldung für eine Altersrente vier Monate vor dem 63. bzw. 64. Geburtstag auszufüllen. Das Anmeldeformular kann mit den entsprechenden Beilagen an die AHV-Zweigstelle oder an die kantonale Sozialversicherungsanstalt geschickt werden.

Die AHV-Zweigstelle wird im Auftrag der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) geführt. Sie erteilt Auskünfte zu allen Fragen der Sozialversicherungen (Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV, Invalidenversicherung IV, Erwerbsersatzordnung EO, Familienausgleichskasse FAK usw.). Die AHV-Zweigstelle hilft bei der Anmeldung zu den verschiedenen Leistungen und gibt Formulare und Merkblätter ab.

Die Hinterlassenen (Witwen, Witwer oder Waisen) beantragen die Rentenzahlung mit dem Online-Formular Anmeldung für Hinterlassenenrenten. Das Anmeldeformular kann an die AHV-Zweigstelle oder an die kantonale Sozialversicherungsanstalt geschickt werden.

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Informationen bezüglich der AHV/IV

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Kontaktperson

Sabine Amberg
043 366 13 09
sabine.amberg@maur.ch

Zuständige Abteilung

Gesellschaft