Alimentenbevorschussung / Unterhaltsbeiträge
Werden Unterhaltsbeiträge für Kinder (Kinderalimente) nicht bezahlt, so werden diese unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. bei knappen finanziellen Engpässen) von der Gemeinde Maur bevorschusst. Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter www.lotse.zh.ch (Suchbegriff: Alimentenhilfe / Angebote / Alimentenbevorschussungen).
Gesuche sind direkt an die zuständige Fachstelle zu richten:
Amt für Jugend und Berufsberatung
Alimentenhilfe
Postfach 1499
8620 Wetzikon