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Ergänzungsleistungen / Zusatzleistungen

Die Zusatzleistungen zur AHV/IV, die sich aus den Ergänzungsleistungen (Bund) und der kantonalen Beihilfe (Kanton) zusammensetzen, sind Bedarfsleistungen, die dort helfen, wo die Renten aus der 1. Säule (AHV, IV, HI) und das übrige Einkommen minimalen Lebenskosten nicht decken.

Die Höhe der monatlichen Leistungen wird einerseits durch das vorhandene Einkommen und Vermögen, andererseits durch Ausgaben wie Wohn- und Heimkosten beeinflusst. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf Zusatzleistungen.

Kontakt

Doris Studer, 044 944 76 40,  doris.studer@uster.ch

Stadt Uster
Sozialversicherung
Bahnhofstrasse 17
Postfach
8610 Uster
www.uster.ch

Weiterführende Links

Gesuch um Zusatzleistungen [pdf, 1.9 MB]

Vollmacht Vertretung Maur [pdf, 427 KB]
Vollmacht Auskunft Maur [pdf, 426 KB]