Hundehaltung
Meldebestimmungen
Die An- oder Ummeldung eines Hundes ist innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde vorzunehmen.
Hundeabgabe
Gestützt auf Art. 88 des Gebührentarifs der Gemeinde Maur beträgt die Höhe der Abgabe pro Hund und Kalenderjahr CHF 170, wovon CHF 140 an die Gemeinde und CHF 30 an den Kanton gehen.
Mit dem Hund an den Greifensee
Am Greifensee sind Sie mit Ihrem Hund herzlich willkommen. Es gibt jedoch Schutzzonen, in denen Regeln für Mensch und Hund gelten.Alle Informationen finden Sie im untenstehenden Dokument.
Zuständige Abteilung
Einwohner- und Bestattungsdienste