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Wegzug / Abmeldung

Wenn Sie aus der Gemeinde Maur wegziehen, melden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten ab.

Abmeldung für Schweizerinnen und Schweizer innerhalb der Schweiz

Sie können sich entweder persönlich bei den Einwohnerdiensten abmelden oder die Abmeldung online vornehmen. Für die Online-Abmeldung klicken Sie bitte hier.

Für die persönliche Abmeldung am Schalter bringen Sie bitte folgende Dokumente mit:

  • Identitätskarte oder Pass 
  • Schriftenempfangsschein
  • Angaben zur neuen Wohnadresse

Wenn Sie in eine Gemeinde innerhalb der Schweiz umziehen, werden Sie rückwirkend auf den 1. Januar des Wegzugsjahres in der neuen Gemeinde steuerpflichtig. Bereits zugestellte provisorische Rechnungen für dieses Steuerjahr werden annulliert und ein allfälliges Guthaben wird Ihnen ausbezahlt. Eine Rückerstattung kann jedoch gekürzt oder verweigert werden, wenn Einschätzungen aus Vorperioden noch nicht rechtskräftig veranlagt sind oder wenn noch Ausstände aus Vorjahren bestehen. Sie erhalten von der neuen Gemeinde eine neue provisorische Steuerrechnung.

Abmeldung für ausländische Staatsangehörige innerhalb der Schweiz

Sie können sich entweder persönlich bei den Einwohnerdiensten abmelden oder die Abmeldung online vornehmen. Für die Online-Abmeldung klicken Sie bitte hier.

Für die persönliche Abmeldung am Schalter bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Identitätskarte oder Pass
  • Ausländerausweis
  • Angaben zur neuen Wohnadresse
  • Meldebestätigung

Abmeldung ins Ausland

Bei einer Wohnsitzverlegung ins Ausland kann das Online-Formular nicht verwendet werden. In diesem Fall erfolgt die Abmeldung persönlich am Schalter der Einwohnerdienste. Bitte bringen Sie Ihren Schriftenempfangsschein / Ihre Meldebestätigung bzw. Ihren Pass und Ausländerausweis mit.

Bei einem Wegzug ins Ausland endet die Steuerpflicht per Wegzugdatum. Melden Sie sich mindestens einen Monat vor Ihrem Wegzug bei der Abteilung Steuern. Die Steuererklärung für das laufende Jahr muss vor dem Wegzug eingereicht werden. Die Steuern sind sofort fällig. Zudem muss der Abteilung Steuern eine Vertreterin / ein Vertreter in der Schweiz gemeldet werden.

Zuständige Abteilungen

Einwohner- und Bestattungsdienste
Steuern