Wochenaufenthalt
Anmeldung für Nebenniederlassung / Wochenaufenthalt in Maur
Als Wochenaufenthalter/in gilt, wer sich zu einem bestimmten Zweck in der Gemeinde aufhält, ohne die Absicht zu haben, dort dauerhaft zu bleiben.
Wenn Sie beabsichtigen, sich vorübergehend in der Gemeinde Maur aufzuhalten, bitten wir Sie, sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste zu melden und folgende Dokumente mitzubringen:
- Identitätskarte oder Pass
- Aufenthaltsausweis (erhalten Sie bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde)
- Fragebogen Wochenaufenthalt (siehe Online-Schalter)
- Mietvertrag/Wohnungsausweis oder Logisbestätigung
Gebühren
Für die Anmeldung eines Wochenaufenthaltes werden folgende Gebühren erhoben:
Studium/Heimaufenthalt etc.: CHF 100 alle 4 Jahre
Erwerbstätigkeit und andere Gründe: CHF 100 pro Jahr
Aufenthaltsausweis für Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde
Wenn Sie in der Gemeinde Maur wohnhaft sind und sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter anmelden möchten, benötigen Sie einen Aufenthaltsausweis, der bestätigt, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Maur haben.
Den Aufenthaltsausweis können Sie direkt am Schalter der Einwohnerdienste beziehen oder über den Onlineschalter bestellen. Für die Ausstellung des Ausweises benötigen wir die Adresse Ihres Wochenaufenthalts.
Gebühren
Der Aufenthaltsausweis kostet CHF 30.
Online-Schalter-Artikel
Aufenthaltsausweis für die Anmeldung als Wochenaufenthalter/in in einer anderen Gemeinde