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Wochenaufenthalt

Anmeldung für Nebenniederlassung / Wochenaufenthalt in Maur

Als Wochenaufenthalter/in gilt, wer sich zu einem bestimmten Zweck in der Gemeinde aufhält, ohne die Absicht zu haben, dort dauerhaft zu bleiben.

Wenn Sie beabsichtigen, sich vorübergehend in der Gemeinde Maur aufzuhalten, bitten wir Sie, sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste zu melden und folgende Dokumente mitzubringen:

  • Identitätskarte oder Pass
  • Aufenthaltsausweis (erhalten Sie bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde)
  • Fragebogen Wochenaufenthalt (siehe Online-Schalter)
  • Mietvertrag/Wohnungsausweis oder Logisbestätigung

Gebühren

Für die Anmeldung eines Wochenaufenthaltes werden folgende Gebühren erhoben:

Studium/Heimaufenthalt etc.: CHF 100 alle 4 Jahre
Erwerbstätigkeit und andere Gründe: CHF 100 pro Jahr

Aufenthaltsausweis für Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde

Wenn Sie in der Gemeinde Maur wohnhaft sind und sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter anmelden möchten, benötigen Sie einen Aufenthaltsausweis, der bestätigt, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Maur haben.

Den Aufenthaltsausweis können Sie direkt am Schalter der Einwohnerdienste beziehen oder über den Onlineschalter bestellen. Für die Ausstellung des Ausweises benötigen wir die Adresse Ihres Wochenaufenthalts.

Gebühren

Der Aufenthaltsausweis kostet CHF 30.

Online-Schalter-Artikel

Aufenthaltsausweis für die Anmeldung als Wochenaufenthalter/in in einer anderen Gemeinde

Zuständige Abteilung

Einwohner- und Bestattungsdienste

open positions