Zuzug / Anmeldung
Gemäss kantonaler Gesetzgebung ist die Anmeldung bei den Einwohnerdiensten der neuen Wohngemeinde innerhalb von 14 Tagen erforderlich. Sie können sich entweder persönlich bei den Einwohnerdiensten anmelden oder die Anmeldung online vornehmen. Für die Online-Anmeldung klicken Sie bitte hier.
Anmeldung für Schweizerinnen und Schweizer
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Dokumente zur persönlichen Anmeldung mit:
- Identitätskarte oder Pass
- Mietvertrag/Wohnungsausweis oder Logisbestätigung der neuen Adresse
- Familienbüchlein / Familienausweis
- Krankenversicherungsnachweis (Kärtchen oder Police)
Gebühren
Pro volljährige Person wird eine Gebühr von CHF 40 erhoben.
Wenn Sie aus einer Gemeinde innerhalb der Schweiz zuziehen, werden Sie rückwirkend auf den 01.01. des Zuzugsjahres in Maur steuerpflichtig. Sie erhalten eine provisorische Steuerrechnung, die auf den Angaben der bisherigen Wohnsitzgemeinde basiert. Sie haben die Möglichkeit, genauere Angaben zu Ihrem Einkommen und Vermögen zu machen.
Wenn Sie aus dem Ausland in die Schweiz ziehen, erhalten Sie eine provisorische Steuerrechnung für das laufende Steuerjahr. Da es sich um eine Schätzung handelt, können Sie sich bei der Abteilung Steuern melden und genauere Angaben zu Ihrem Einkommen und Vermögen machen. Sie erhalten dann eine angepasste provisorische Rechnung.
Anmeldung für bereits in der Schweiz wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer
Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen wir für die persönliche Anmeldung folgende Dokumente:
- Identitätskarte oder Pass
- Ausländerausweis
- Zivilstandsdokumente (Geburtsschein, Eheschein, Scheidungsurteil usw.)
- Familienbüchlein / Familienausweis
- Mietvertrag/Wohnungsausweis oder Logisbestätigung der neuen Adresse
- Krankenversicherungsnachweis (Krankenkassenkarte oder Police)
Gebühren
Die Gebühr für die Anmeldung beträgt CHF 40 pro volljährige Person zuzüglich der Gebühr für das Migrationsamt.
Anmeldung für Ausländerinnen und Ausländer aus dem Ausland oder aus einem anderen Kanton
Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und aus dem Ausland oder einem anderen Kanton zuziehen, benötigen wir für die Anmeldung folgende Dokumente:
- Identitätskarte oder Pass
- Ausländerausweis (bei Zuzug aus einem anderen Kanton)
- Zivilstandsdokumente (Geburtsschein, Eheschein, Scheidungsurteil usw.)
- Mietvertrag/Wohnungsausweis oder Logisbestätigung der neuen Adresse
- Arbeitsvertrag oder Studentenausweis (falls vorhanden)
- Falls vorhanden, Zusicherung oder Ermächtigung zur Einreise/zum Kantonswechsel
Gebühren
Die Gebühr für die Anmeldung beträgt CHF 40 pro volljährige Person zuzüglich der Gebühr für das Migrationsamt.
Wenn Sie Ihren Zuzug bei den Einwohnerdiensten gemeldet haben, wird die Information an die Abteilung Steuern weitergeleitet. Sie erhalten von uns die erforderlichen Unterlagen.